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Die Absurdidät besteht darin, das zwar ein Verfahren eingeleitet werden muss, aber die Einstellung wegen Geringfügigkeit quasi bereits feststeht. Die Rechtssprechung ist in diesem Fall - wie so oft - in der Absurdität abgeglitten, nicht Özdemir. Aber ok, Justiz ist eh unterbeschäftigt und man weiß heutzutage ja auch nicht, wohin mit den Steiergeldern.