Berlin (dts) - Bundespräsident Christian Wulff hätte juristisch keine Möglichkeit, eine Veröffentlichung seiner Nachricht auf der Mailbox von "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann zu verhindern. In Deutschland sei die "unbefugte Veröffentlichung" eines "befugt aufgezeichneten Anrufs" nicht strafbar, […] mehr

Kommentare

4luke6605. Januar 2012
Es stellt sich nur eine Frage: Warum soll Wulff plötzlich weg ? wem nützt das ? Sonst würde in unserem gleichgeschalteten Staat keinerlei auf solchem Privatkram rumreiten. Wer hat die Macht dazu ? Manchmal habe ich das Gefühl die Stellung des Präsidenten solle systematisch unterhöhlt werden um dieses Korrektiv auszuschalten....
3k195105. Januar 2012
ich weiß immer nicht wo und was die studiert haben, aber hier scheint der Begriff "Winkeladvokat" doch wohl zutreffend! Ich habe vorhin mal einen Kommentar geschrieben <link> und bei Wiki Fernmeldegeheimnis nachgeschlagen, bzw. wenn "Kommunikation zu Ende", und da steht das das im GG mit Schutz der Privatsphäre usw.. Gut, bei der Friseuse von Nebenan interessiert es die BLÖD nicht die Bohne, aber beim Bundespräsi ?
2Sternensammler05. Januar 2012
Jaja ... die Juristen :D <link>
1k40830005. Januar 2012
da ja Transparenz im Horizont geäußert wurde, erwarte ich den Wortlaut der Mailbox in Schrift und Ton