Berlin - In der anhaltenden Debatte über einen Post mit einem Anti-Polizei-Pullover der Chefin der Grünen Jugend, Jette Nietzard, fordert die Junge Union (JU) eine Beobachtung der Grünen Jugend durch den Verfassungsschutz. "Der beträchtliche Rückhalt innerhalb der Grünen Jugend zeigt, dass die […] mehr

Kommentare

19Sonnenwende23. Juni 2025
(5) Argumentation ist da klar im Vorteil, denn ich habe mehrere Hinweise und Kontrollmechanismen benannt, warum es unwahrscheinlich ist, dass eine Weisungsbefugnis der Innenministerien gegenüber den Verfassungsschützern besteht.
18Sonnenwende23. Juni 2025
(4) öffentlich. Es gibt aber durchaus linke und klimaaktivistische Gruppierungen in Deutschland, die nach wie vor beachtet werden. Es wird also entgegen deiner Vermutungen für alle gleich gemacht und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass der Verfassungsschutz auch schon mal ein Auge auf das ein oder andere CDU Mitglied oder der Werteunion geworfen hat. Zusammenfassend muss ich dir leider sagen, dass du für deine Vermutungen weder ausreichend Argumente noch Anhaltspunkte hast. Meine (5)
17Sonnenwende23. Juni 2025
(3) tatsächlich, müssten noch mehr Parteien, Untergruppierungen oder in teilen beobachtet oder geprüft werden." Es werden und wurden mehr Parteien, links und rechts, und Untergruppen in Teilen oder ganz beobachtet, schau dir die Verfassungsschutzberichte von 23 und 24 an. Wie kommst du darauf, dass die nur eine Partei beobachten? Auch wurden in der Vergangenheit sowohl Linke als auch Grüne beobachtet, ob und wie viele Mitglieder dieser Parteien immer noch beobachtet werden, ist nicht (4)
16Sonnenwende23. Juni 2025
(2) Welches Vorgehen des BfV meinst du? Welche Äußerungen? Mir ist bisher nichts bekannt, wo ich ähnliche Zweifel bekommen könnte. Zweifel die es in der Vergangenheit an der Leitung des BfV gab wurde mit personellen Veränderungen begegnet, Haldenwang wurde zügig, als seine persönlichen politischen Ambitionen bekannt wurden, in den Ruhestand versetzt und auch sonst begrenzt. Die Kontrollmechanismen funktionieren also. "Wäre die Neutralität und die von dir benannte Weisungsungebundenheit (3)
15Sonnenwende23. Juni 2025
@12 Zweifel sind ja perse nichts Schlechtes, es ist immer gut nicht blind zu vertrauen, das erhöht Kontrolle und Transparenz. Ohne Belege und/oder konkrete Hinweise sind aber deine Zweifel nicht angebracht, und Belege und/oder konkrete Hinweise benennst du nicht sondern vermutest nur: "... nur weil diese nicht öffentlich kund getan werden ist es an Aussagen und dem Vorgehen des Verfassungsschutzes schon ersichtlich, genauso wie die Neutralität auf Grund Äußerungen bezweifelt werden kann." (2)
14Net-player23. Juni 2025
(3) geprüft wird. Aber es ist auch nur dann sinnvoll und richtig, wenn es gerecht und für alle gleich gilt und nicht nur für Teile oder eine bestimmte Ecke. Wenn das eingehalten wird, ist es richtig und dient dem wirklichen Verfassungsschutz. Aber derzeit spricht da schon einiges dagegen und das ist auch der Grund warum man diesen derzeit nicht mehr als solchen war nimmt, eben wegen mangelnder Balance
13Net-player23. Juni 2025
(2) und dem Vorgehen des Verfassungsschutzes schon ersichtlich, genauso wie die Neutralität auf Grund Äußerungen bezweifelt werden kann. Das hat nichts mit Propaganda einzelner Parteien zu tun, wobei du recht hast, das diese es für sich nutzen. Wäre die Neutralität und die von dir benannte Weisungsungebundenheit tatsächlich, müssten noch mehr Parteien, Untergruppierungen oder in teilen beobachtet oder geprüft werden. Im übrigen finde ich es richtig das bei Verdacht das getan wird oder es
12Net-player23. Juni 2025
@10 also ja die formalen Zuordnungen hast du recht. Auch das mit dem derzeitigem Verfahren stimmt und ja das ist ein Anzeichen das es teils funktioniert. Aber nur weil nicht für alles immer schon ein Verfahren begonnen hat, bedeutet es auch nicht, das alles andere damit dann komplett rechtskonform ist, wenn man weiß wie lange es dauert bis es soweit kommt. Und das keine Weisungsbefugnisse bestehen bezweifle ich sehr stark, nur weil diese nicht öffentlich kund getan werden, ist es an Aussagen
11Sonnenwende10. Juni 2025
(3) den Verfassungsschützern. Ein schönes Beispiel, dass dem so ist, hat in jüngerer Zeit Brandenburg geboten.
10Sonnenwende10. Juni 2025
(2) das zwar derzeit auf Eis liegt, aber dennoch eine Konsequenz hat: deutsche Staatsanwaltschaften dürfen nämlich keine internationalen Haftbefehle ausstellen. Das macht deutlich, dass die Kontrollmechanismen, um die Rechtstaatlichkeit aufrecht zu erhalten, funktionieren. Dass eine Abhängigkeit des BfV oder der LfV in der Öffentlichkeit immer wieder mal unterstellt wird liegt an der manipulativen Propaganda der AfD, ist aber falsch, es gibt keine Weisungsbefugnis der Innenminister gegenüber (3)
9Sonnenwende10. Juni 2025
@8 Der Verfassungsschutz ist unabhängig vom Innenministerium, auch wenn er als Inlandsgeheimdienst formal dem Innenministerium zugeordnet ist. Sowie der BND formal dem Außenministerium zugeordnet ist, aber dennoch unabhängig agiert. Und das wird auch eingehalten. Es gibt hier in Deutschland nur eine einzige Ausnahme, nämlich dass die Justizminister weisungsbefugt gegenüber den Staatsanwaltschaften sind. Und da ist in der EU auch ein Verfahren wegen Bedenken bzgl. Rechtsstaatlichkeit anhängig,(2)
8Net-player10. Juni 2025
@7 stimmt das liegt im Aufgabenbereich des Verfassungsschutz, wobei der richtig genommen ja nun mal dem Innenministerium unterstellt ist und damit gerade zuletzt nicht immer ganz so neutral oder voreingenommen betrachtet werden kann. Aber generell ist "Verharmlosung gegenüber AfD" kein messbaren Maßstab zur Beurteilung
7Sonnenwende02. Juni 2025
(2) Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes, und ist nicht Aufgabe irgendwelcher Nachwuchspolitiker.
6Sonnenwende02. Juni 2025
@4 Nein, wie ich bereits schrieb, Zitat: "Wo Winkel allerdings ... ableiten will, die ganze grüne Jugend zu beobachten, sehe ich nicht und finde ich auch vollkommen überzogen." Von der Mutterpartei war zu keinem Zeitpunkt die Rede. Und es ist überzogen die ganze GJ zu beobachten zu wollen und verharmlost Parteien wie die AfD. Ergänzend zu @5 : gäbe es Gründe die ganze GJ zu beobachten, müsste man nicht nur auch die JU, sondern auch die Jusos beobachten. Im Übrigen liegt diese Einschätzung im (2)
5Pontius02. Juni 2025
@4 bitte? Natürlich macht die junge Union damit das Fass und den Vergelich auf. Und sind wir ehrlich, wenn das schon für eine Beobachtung ausreichen würde, dann stände die JU auch schon lang auf der Liste...
4Net-player02. Juni 2025
@3 es geht nicht um die Beobachtung der ganzen Partei der Grünen, sondern um die Jugendorganisation und ja das wäre berechtigt. Denn wenn du schon die AfD als Vergleich ziehst, auch dort waren die Aussagen Einzelner der Anlass für die Beobachtung und damit gilt gleiches Recht für alle. Wer weiß was da dann noch raus kommt oder ob es sich als Ausreißer rausstellt. Die Beobachtung an sich würde jedoch für eine gleiche faire Behandlung aller Parteien stehen, wie es auch sein muss.
3Sonnenwende02. Juni 2025
Die Forderung, Nietzard durch den Verfassungsschutz zu beobachten kann ich nachvollziehen. Wo Winkel allerdings aus den Aktionen dieser Dame ableiten will, die ganze grüne Jugend zu beobachten, sehe ich nicht und finde ich auch vollkommen überzogen. Und – das sollte man sich bewußt machen – es ist auch eine Verharmlosung von Parteien wie der AfD, der Beobachtung als Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt ist.
2Net-player02. Juni 2025
Wäre berechtigt und gilt ja schließlich für alle und bei den Äußerungen zuletzt auch überlegungswert.
1truck67602. Juni 2025
Dann fordere ich eine Beobachtung der Jungen Union durch den Verfassungsschutz.