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4 Der letzte Satz hängt von den tatsächlichen Kilometern und den Preisen für das Abo ab und ist nicht allgemeinverbindlich. Bei mir beispielsweise sind es nicht 100 % mehr, sondern nur 19 %. Dann kommt hinzu, das es sich um einen Werbungskostenanteil handelt. Selbst wenn der Eurobetrag bei die 200 % gegenüber dem Abo liegt, kriegst Du nur die anteilige Steuer auf diese 200 % wieder.