
Celle (dpa) - Kosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern vom Jobcenter bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern
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