Kassel (dpa) - Die Jobcenter müssen Krankenkassenbeiträge für privatversicherte Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht heute in Kassel entschieden. Damit verpflichtete es das Saarbrücker Jobcenter, einem hilfsbedürftig gewordenen Rechtsanwalt den Beitrag zur ...

Kommentare

(8) k246190 · 18. Januar 2011
bei euch in d hat die schröder reg. es vielen ehemals privat vers. möglich gemacht wieder in die gesetzliche kv zwangsweise zu wechseln.viele sind froh,da wieder untergebracht worden zu sein,weil im alter sich die privaten beträge so stark erhöhen,dass von eurer beschissen niedrigrente nichts mehr übrig bleibt,wenn kv,miete,strom,heizung bezahlt wird.die privat kv liegt bei über 500€.lieber zahlen sie 30000 die priv vers,als sich deren kosten in der gesetzlichen aufzuladen.die sind dann höher
(7) k412323 · 18. Januar 2011
@1,2,5: informiere dich mal besser: er kann gar nicht zurück wechseln, aus diesem Grund müßen die Kosten jetzt auch übernommen werden. @3: so ist es. Habe ich an anderer Stelle gelesen.
(6) galli · 18. Januar 2011
@5 ab Anfang 2009 ist es nicht mehr möglich bei Arbeitslosigkeit aus der privaten in die gesetzliche zu wechseln.Wird aber nicht alles übernommen ,nur der Grundbetrag
(5) Helene1234 · 18. Januar 2011
Das ist doch ein vorgezogener Aprilscherz,oder?Wieso muß der nicht in die gesetzliche? Ich möchte ab sofort auch auf Kosten der Allgemeinheit in die Private,wenn das so einfach ist! :-((
(4) k319667 · 18. Januar 2011
Harz IV ist Steuerverschwendung siehe hierzu meinen Link <link> Mit einen Grundeinkommen kann man sich die ganze Verschwendung sparen. Und mir alle könnten etwas mehr für uns selber sorgen. Und das ganze ohne Bevormundung und ohne Aufpasser. Aber dafür hat man Angst vor den Mündigen Bürger.
(3) Mondschein6 · 18. Januar 2011
@1 weil er vielleicht schon zu alt ist, um noch in die gesetzliche zu wechseln. Ab 55 müssen die nämmlich keinen mehr nehmen...
(2) DORNI-NET · 18. Januar 2011
Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich, und einige sind halt noch etwas gleicher
(1) k306874 · 18. Januar 2011
und warum muss er nicht in gesetzliche krankenkasse wechseln wenn er schon ein hilfebedürftiger hartz4 ler ist das sind wieder die kleinen unterschiede
 
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