Erbil/Schwäbisch Gmünd (dpa) - Eine aus Deutschland geflohene Jesidin, die in Schwäbisch Gmünd ihrem IS-Peiniger begegnet sein soll, hat eine mangelnde Zusammenarbeit mit den Ermittlern beklagt. Die deutschen Behörden hätten sie zuletzt nicht kontaktiert, obwohl sie im Nordirak erreichbar sei, ...

Kommentare

(7) thrasea · 20. August 2018
@6 Hast du das in der Glaskugel gelesen? Ansonsten bitte ich um einen Beleg für deine Anschuldigungen. In den Meldungen steht es anders, z.B. hier: <link> Demnach wurde u.A. ein Wohnungswechsel in Deutschland angeboten, die jesidische Familie hat das aber abgelehnt.
(6) aladin25 · 20. August 2018
@3 : Nicht ganz, die Jesidin hat ihren Peiniger hier in Deutschland wieder getroffen, hat sich bedroht gefühlt und von den Behörden keinen Schutz bekommen, deshalb die Ausreise in den Irak.
(5) thrasea · 19. August 2018
@4 Ich glaube der Frau ja. Ich verstehe auch total, dass sie Angst hat und möglichst weit weg von ihrem Peiniger sein will. Ich hoffe, dass man das Schwein schnappt. Dann werden die Aussagen der Frauen sehr wichtig, sonst wird man ihn nicht verurteilen können. Ich fürchte aber, dass die Vernehmung einer Zeugin im Irak äußert schwierig werden dürfte. Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Z.B. die eindeutige Identifizierung des Täters etc.
(4) Muschel · 19. August 2018
@3 " Recherchen des SWR stützen die Darstellung der Frau allerdings." Ich könnte jetzt noch mehr zitieren. Wen interessiert eine junge Frau, wenn man sich über einen echten Gefähder die Köpfe einschlagen kann? Wobei es um Kompetenzen zwischen verschiedenen Gerichten geht und mich einmal um die Person selbst.
(3) thrasea · 19. August 2018
@2 Wie in der Meldung gestern zu lesen war, ist die Jesidin von sich aus mit ihrer Familie in den Irak ausgereist. Wie sollen deutsche Behörden sie dort schützen? Ihr wurde angeboten, wieder nach Deutschland zurückzukommen, mit Schutz der dt. Behörden. Sie möchte das aber nicht, das muss man wohl akzeptieren. Insofern ist dein Kommentar sachlich falsch. @1 Wo wurde hier der Rechtsstaat verletzt?
(2) aladin25 · 19. August 2018
@1 : Ja, unser s.g. Rechtsstaat schützt nur Verbrecher. Die, die wirklich mal der Hilfe bedürfen, schützt er leider nicht.
(1) Muschel · 18. August 2018
Wieder eine echte Heldentat des hier immer so hochgelobten Rechtsstaat.
 
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