Weiler, 12.11.2025 (lifePR) - Vor Ablauf des Jahres 2025 - 3 Jahre alte Forderungen prüfen. Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2025 verjähren also die ...

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