(pressebox) Berlin, 26.05.2016 - Zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit hat der Gesetzgeber Unternehmen durch das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, bei Auswahl, Implementierung und Betrieb von IT-Sicherheitsmaßnahmen den Stand der Technik zu berücksichtigen. Das gilt für Betreiber kritischer ...