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2: Ich nehme mal an, Du hast Deinen Kommentar geschrieben, bevor die Meldung geändert wurde? Ihr wurde die Einreise zum Zweck des Familienbesuches gewährt, nicht jedoch, um ihre BDS-Aktivitäten durchzuführen. Sie hat vorher schriftlich erklärt, keinerlei Werbung für einen Boykott zu machen.