Berlin (dpa) - Ein Überblick über die Neuregelungen im Dezember: Internetgeschwindigkeit Wenn das Internet nicht so schnell ist wie vom Anbieter versprochen, hat der Kunde künftig das Recht, weniger zu bezahlen. Falls zum Beispiel nachweislich nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt […] mehr

Kommentare

2Emelyberti01. Dezember 2021
Feuerwerk kann man doch über irgend welche Kanäie im Netz kaufen,auch wenn das hier verboten ist.Was man aber kauft ist dann meistens hoch gefährlich und entlastet die Krankenhäuser nicht.Wer verbotenerweise Feuerwerk kauft und dabei zu Schaden kommt,oder Schaden anrichtet,soll auch dafür bezahlen.Ich bin strikt dagegen alles der Allgemeinheit aufzubürden.
1knueppel01. Dezember 2021
Hier wurde im letzten Jahr (trotz Verkaufsverbot) gefühlt genauso viel geböllert wie die Jahre zuvor....scheint, als hätten da einige Vorräte.