Berlin (dpa) - Wer als Beamter für die AfD eintritt, sollte dafür nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) berufliche Konsequenzen spüren, bis hin zur Entlassung. «Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamte Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ohne Mitglied […] mehr

Kommentare

4AS103. Februar 2022
@2 Die wird es nicht geben. Es gibt Fälle, wo die Grenzen der Mäßigkeit eindeutig überschritten sind - zum Beispiel bei Tätigkeit in Organisationen, die als verfassungsfeindlich eingestuft sind. Ansonsten wird aber immer eine Zone bleiben, wo dieses Mäßigungsgebot dann auf den Einzelfall hin ausgelegt werden muss.
3tastenkoenig03. Februar 2022
Das riecht ein bisschen nach Radikalenerlass. «Personen aus dem Staatsdienst zu entlassen, die sich gegen die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wenden» - das ist m.E. denkbar, hat aber bei allen erwartbaren Überschneidungen keinen zwingenden Kontext mit der AfD.
2k29329503. Februar 2022
<<Für disziplinarrechtliche Konsequenzen sei es weder erforderlich, dass eine Partei verboten sei, noch sehe das Disziplinarrecht eine Verknüpfung mit der Einstufung durch den Verfassungsschutz als extremistische Bestrebung vor, sagte Cremer.>> Das will mir nicht so ganz gefallen. Auswürfeln geht nicht, Willkür geht nicht. Es muss da verbindliche Kriterien geben.
1k3362003. Februar 2022
Naja, die charakterliche Eignung dürfte zumindest in Frage stehen, wenn man da mitmacht.