(lifepr) Stuttgart, 22.12.2014 - Wohnungseigentümer müssen eine angemessene Instandhaltungsrücklage aufbauen. Sie darf in der Regel nur für anfallende Reparaturen der Wohnanlage verwendet werden. Wie die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, ...