Berlin (dpa) - Das Innenministerium will laut «Spiegel» ausdrücklich verbieten, dass in Wahlkabinen mit Smartphones gefilmt oder fotografiert wird. Eine entsprechende Regelung solle noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses solle klargestellt werden, dass ...

Kommentare

(7) suse99 · 25. Februar 2017
@4: Wie (6) schon schrieb, man kann nach dem Foto die Wahl ändern bzw. den Zettel ungültig machen, da besteht eben der Schutz der geheimen Wahl, dass niemand in die Kabine gucken kann und darf. Wenn jemand zu einer bestimmten Wahl gezwungen werden soll, macht man das mittels Briefwahl, da die geheime Wahl dabei nicht überprüft werden kann. Ein Foto mit dem Smartphone ist da blödsinnig.
(6) Sidi · 25. Februar 2017
@3 Das Foto beweist überhaupt nichts weil man den Stimmzettel nach Ablichtung ungültig machen kann.
(5) Bonsai · 25. Februar 2017
Nur wie will man das umsetzen? Wenn ich es abgeben soll hätte ich die Wahl zwischen Dienst- und Privathandy. Jeden Wähler durchsuchen? Was ist mit Haftung? Ich komme aus der Wahlkabine und jemand anders hat sich mein Smartphone geholt? Was ist mit Briefwahl? Alle Briefwähler daheim überwachen?
(4) Leoric · 25. Februar 2017
@1: Das ist das Prinzip der geheimen Wahl. Dieses würde durch die Möglichkeit, jemanden zu einem Foto des Zettels zu zwingen, durchbrochen werden. Übrigens war dies schonmal Thema, als in Italien die Mafia Leute regional zu einer bestimmten Wahl zwingen wollte und von diesen ein Foto des Zettels als Beweis verlangt hat. Geschützt werden also primär die Wähler.
(3) Leoric · 25. Februar 2017
@1: Es macht einen Unterschied ob man etwas nur erzählt oder auch einen Beweis hat. Wenn jemand von einem Wähler verlangt eine bestimmte Wahl zu treffen, kann der Betroffene in ersterem Fall einfach behaupten so gewählt zu haben, in letzterem Fall muss er auch wirklich so wählen. // Wenn also beispielsweise ein Familienoberhaupt von allen Mitgliedern verlangt etwas zu wählen, kann es mit einem Foto auch sicherstellen, dass sie es tun. Sonst können die es zum Schutz einfach behaupten.
(2) Bonsai · 25. Februar 2017
Mich würde interessieren wie man das umsetzen will. Vorher abgeben oder Videoüberwachung in der Kabine? Beides fragwürdig.
(1) suse99 · 25. Februar 2017
Wie jeder einzelne Wähler mit seinem Wahlgeheimnis umgeht, ist doch wohl eine rein persönliche Angelegenheit. Ob ich hinterher einem Reporter erzähle wie ich gewählt habe oder einen ausgefüllten Stimmzettel fotografiere, wenn juckt's? Monatelang wird man aufgefordert, unbedingt sein Kreuzchen an der "richtigen" Stelle zu machen. Man sollte eher dafür sorgen, dass die gefrusteten Nichtwähler doch noch zur Wahl gehen.
 
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