Berlin/Erfurt (dts) - Thüringen wird keine zusätzlichen 500 Flüchtlinge von den überfüllten griechischen Inseln aufnehmen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat das von der rot-rot-grünen Landesregierung beschlossene Landesaufnahmeprogramm ...

Kommentare

(3) AS1 · 07. August 2020
Ich verstehe die Entscheidung des BMI zwar nicht, denn das würde die Verhandlungsposition des Bundes mit den Verweigerern in der EU deutlich stärken. Zur Klage besteht aber kein Grund, denn sie ist aussichtslos. "Einvernehmen herstellen" bedeutet, daß die beiden Behörden sich einig sein müssen, was in diesem Fall offensichtlich nicht eingetreten ist. Und dem BMI bei seiner Entscheidung Ermessensfehler nachzuweisen, dürfte unmöglich sein.
(2) ventures · 07. August 2020
@1 Aufenthaltsrecht bzw. -erlaubnis ist noch immer Bundesangelegenheit! Aus gutem Grund, sonst dürfte jemand in Bremen oder SH rein und in Hessen oder BaWü nicht. DAS wäre dann erst eine Sache für die Gerichte!
(1) 17August · 07. August 2020
Klagen sind richtig. Sind ja Länderbefugnisse in die der Bund ggf. rechtwidrig eingreift.
 
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