
Berlin (dts) - Das Bundesinnenministerium sieht keine Veranlassung, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Ulrich Kelber, mehr Befugnisse zuzugestehen, um gegen Datenschutzverstöße bei Bundespolizei und Zollfahndung vorzugehen. Der Bonner Aufsichtsbehörde stünden bereits "ausreichende
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