In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof die Legitimität des automatischen Informationsaustausches zwischen Schweizer Banken und deutschen Steuerbehörden bekräftigt. Im Rahmen der Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung seien diese Übermittlungen zulässig ...