(pressebox) Düsseldorf, 06.12.2016 - Ende 2017 ist es auch in Bayern soweit: Die Frist zur Nachrüstung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern läuft ab! Eigentümer von vermietetem Wohnraum sollten dabei die rechtliche Konsequenzen im Blick haben. Gemäß Landesbauordnung sind sie für den Einbau der ...