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Die verwirrende, unsaubere Formulierung der dpa tut mir leid. Der Beschluss Gesundheitsministerkonferenz ist aber eindeutig: "Rechtssichere Grundlage für die Verpflichtung zur Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises (QR-Code)"
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hat recht, wir kennen das in BaWü schon seit ein paar Wochen beim Impfnachweis. Das gelbe Büchlein wird nicht mehr akzeptiert, der QR-Code ist Pflicht.