(lifepr) Düsseldorf, 02.09.2015 - Ein Impfschaden infolge einer Grippeschutzimpfung ist nicht als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgt. Im verhandelten Fall war eine Museumsmitarbeiterin infolge einer betriebsärztlichen ...