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5 100 % sicher bin ich mir da nicht, dazu kenne ich mich dazu zu wenig aus. Was ich aber weiß, ist, dass für Masern eine Ausnahme gemacht wurde, die gesetzlich schwierig zu regeln war und auch nur für Betreuungseinrichtungen von Kindern gilt, es muss also eine Art Gemeinnützigkeit vor liegen. Und auch diese Regelung, so richtig sie sein mag, ist nach wie vor sehr umstritten.