(lifepr) Nürnberg, 21.01.2015 -. - Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, fasst die 5 wichtigsten Fakten zum Bestellerprinzip zusammen - Noch ist das Gesetz nicht in Kraft - Vorgesehen ist: Wer den Immobilienmakler beauftragt, muss ihn auch bezahlen - Kaufimmobilien sind von der ...

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