Hofheim-Wallau (dpa) - Ikea will sich in Deutschland von einer Führungskraft trennen, die Kontakte zu rechtsextremen Kreisen haben soll. Die Werte des Beschuldigten stimmten nicht mit denen des Möbelhauses überein, erklärte eine Sprecherin. Die Führungskraft aus dem Personalbereich soll laut ...

Kommentare

(8) Stiltskin · 22. November 2011
Auch wenn vielen mißfällt, grundsätzlich gilt; niemandem darf gekündigt werden weil er z.B. einer extremistischen Partei angehört. <link> Anders verhält es sich, wenn jemand den Betriebsfrieden stört, dann ist eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn andere Mittel, z.B. Abmahnung/ Versetzung nichts genutzt haben, zulässig. Was den bei IKEA von der Kündigung Betroffenen konkret vorgeworfen wird, ist leider aus der Meldung nicht ersichtlich.
(7) Chris1986 · 22. November 2011
@3 Erzähl das mal den Verrückten mit ihrer gesetzlichen Frauenquote. Ansonsten zum Thema, irgendwo selbst schuld wenn man seine politische Meinung in die Öffentlichkeit trägt (Was Einträge in Facebook ja nunmal tun), die Frage ist allerdings @5 ob diese Gesinnung bekannt war bevor Ikea das jetzt breit getreten hat und ob es daher wirklich dem Ansehen der Firma geschadet hat wenn es quasi nur der engere Bekanntenkreis wusste.
(6) Anomar · 22. November 2011
Und wegen dieser Einstellung ist die Demokratie damals in Deutschland erstickt worden. Mit Leuten die das Befürworten sind wir leider wieder auf dem besten Wege in eine erneute Diktatur. Und in meinen Augen spielt es keine Rolle ob die Diktatur nun ein rotes oder ein braunes Mäntelchen hat - es ist und bleibt ein Verbrechen!
(5) chakoaty · 22. November 2011
@kimbini: Ikea könnte den Arbeitsvertrag z.B. wegen §119BGB anfechten. Ich halte das schon für eine Eigenschaft einer Person die als verkehrswesentlich angesehen werden kann. Internationales Unternehmen. Internationale Belegschaft. Für solch ein Unternehmen die Frage nach rechter Gesinnung schon verkehrswesentlich.
(4) tastenkoenig · 22. November 2011
Solange er sich im Betrieb benimmt, wird das schwierig, zumal der Konzern jetzt die Absicht und den Grund öffentlich macht. Es ist auch ein zweischneidiges Schwert: wie kann man seine menschenverachtende Haltung ächten, ohne den Menschen an den Rand der Gesellschaft und damit vermutlich noch tiefer ins rechte Milieu zu drängen?
(3) mario9326 · 22. November 2011
@2: gegen diesen § wurde schon oft verstoßen, außerdem kann sich ein Privatunternehmen aussuchen, wen sie wollen und wen nicht, notfalls arbeitet man mit Änderungskündigungen.
(2) kimbini · 22. November 2011
Grundgesetz Artikel Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." => Die Kündigungen würde ich gern mal sehen.
(1) Milz-Brandy · 22. November 2011
viel glück das der rauswurf klappt!
 
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