Auch wenn vielen mißfällt, grundsätzlich gilt; niemandem darf gekündigt werden weil er z.B. einer extremistischen Partei angehört.
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Anders verhält es sich, wenn jemand den Betriebsfrieden stört, dann ist eine verhaltensbedingte
Kündigung, wenn andere Mittel, z.B. Abmahnung/ Versetzung nichts genutzt haben, zulässig. Was den bei IKEA von der Kündigung Betroffenen konkret vorgeworfen wird, ist leider aus der Meldung nicht ersichtlich.