Berlin (dpa) - Wer in der Sauna oder im Spa ungefragt gefilmt wird, soll sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gerichtlich dagegen wehren können. «Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, […] mehr

Kommentare

3truck67624. Januar um 02:36
Das Problem der Auslegung eines Gesetzes besteht in der jeweiligen persönlichen Einschätzung des zu bewertenden Vorgangs durch die bewertende Person. Krass gesagt: Ein 'praktizerender' Voyeur wird das Gesetz garnicht verstehen, da für ihn der Vorgang selbst als 'völlig normal' erscheint. Diese Einschätzung erklärt vielleicht, warum die Justiz oftmals die Legislative 'nicht versteht'? 🤔
2ichbindrin24. Januar um 02:06
Es ist eben das Problem, dass das bestehende Gesetz so ausgelegt wird, dass Sauna kein höchstpersönlicher, sondern ein öffentlicher Raum ist. Es braucht vielleicht nicht unbedingt ein neues Gesetz, nur eine andere Formulierung, damit es nicht von der Umgebung abhängig ist. x3 hatte die Problematik vor Kurzem auch thematisiert: <link>
1truck67624. Januar um 01:21
§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes: Unerlaubtes Telefon- oder Ton-Aufzeichnen nichtöffentlicher Gespräche ohne Einwilligung ist strafbar. (bis zu 3 Jahre Haft) - § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Heimliches Filmen / Fotografieren, wenn dadurch intime Situationen erfasst werden (z. B. in Umkleiden, Badezimmern etc.), ist strafbar. (bis zu 2 Jahre Haft) - Bestehende Gesetze durchsetzen, statt neu Gesetze 'bauen'!