Berlin - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor weitreichenden Einsätzen der Bundeswehr im Innern zur Drohnenabwehr gewarnt. "Drohnenabwehr ist eine sicherheitspolitische Kernaufgabe", sagte Hubig der "Welt am Sonntag". "Bei Drohnenangriffen im Innern ist die Polizei gefragt." Wo der ...

Kommentare

(32) Stoer · 04. Oktober 2025
@31 : Genau hier stellt sich dann die Frage.Wer ist zuständig und verantwortlich ,dies zu entscheiden und auf welcher Grundlage entsteht diese Entscheidung.Da bin ich froh,das ich da nicht mitwirke,da schraub ich lieber an den Flugzeugen weiter... @30 : Ja es gibt hier einige User,mit denen man sauber sachlich und ruhig diskutieren kann,sich austauschen kann und wie du bereits sagtest..was dazulernen kann...
(31) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
@29 Da stellt sich dann eine Frage, über die auch immer wieder hitzig diskutiert wird und die meistens – auch in wesentlich harmloseren Fällen – nicht eindeutig geklärt werden kann, sondern wo man dann die Einzelfall Entscheidung bevorzugt: nämlich die ob man nach Einschlusskriterium für den Abschuss - die Drohne ist gesichert gefährlich weil sie z.B. Sprengstoff geladen hat - oder nach Ausschlusskriterium für den Abschuss - die Drohne ist nicht gesichert ungefährlich - handelt.
(30) thrasea · 04. Oktober 2025
@29 Danke! Man sieht, selbst die Experten sind sich nicht einig. Danke auch für diese ausgesprochen sachliche, konstruktive und wertschätzende Diskussion! Man muss ja am Ende gar nicht die gleiche Meinung vertreten, kann trotzdem dazugelernt haben.
(29) Stoer · 04. Oktober 2025
Passend dazu dieser Artikel... Irgendwie klingt es auch logisch: <link>
(28) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
@27 Das ist es ohne Zweifel. Und wie du ganz richtig sagst, dass bisher nichts passiert ist bedeutet nicht, dass das immer so bleiben wird. Es ist ganz klar, dass Lösungen gefunden werden müssen.
(27) Stoer · 04. Oktober 2025
Es ist und bleibt ein sehr schwieriges Thema.Leider muss man sich da genau mit befassen,das kostet zeit...in dieser Zeit können die Drohnen ungehindert weiterfliegen.Noch ist nichts passiert...aber selbst eine einzelne Drohne kann ein Airliner empfindlich treffen und dann haben wir den Salat.Bisher hatte man Glück,vorher zu reagieren...Noch...
(26) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
@25 ich auch nicht, habe ich glaube ich auch schon angedeutet. Endgültig beurteilen kann ich das aber natürlich nicht. Ich wollte aber die Möglichkeit benennen. Der Vollständigkeit halber.
(25) thrasea · 04. Oktober 2025
Leider ist der Kommentar hinter der Paywall – wer ihn lesen möchte, kann sich gerne bei mir melden, ich kann den Lesezugriff mit meinen Abo "verschenken". edit: @22 Einen Spannungsfall sehe ich bisher so überhaupt nicht. Das wäre eine große, nicht zu vertretende Eskalation mit einer Reihe von Grundrechteinschränkungen. Ich sehe dafür auch nicht einmal ansatzweise die notwendige 2/3-Mehrheit im Bundestag. edit2: @26 Passt 👍
(24) D_V_D · 04. Oktober 2025
Ich hab wir stellen ein Schild auf. So mit Drohne. Mit Messerverbot hat es auch gut funktioniert. Dann kann man auch gleich die Flugzeiten mit angeben, damit die Drohnen bei Flughaven zu fliegen können.
(23) thrasea · 04. Oktober 2025
Eine abstrakte Gefahr durch Drohnen dürfte also nicht ausreichen – solange man keine Erkenntnisse hat, dass diese auf Kollision programmiert wurden, Sprengstoff tragen etc. Spionage zählt halt auch nicht dazu. Ich finde den Kommentar von Dietmar Hipp im Spiegel gut fürs Verständnis, für mich als Laie schlüssig argumentiert. Er kommt zum Schluss, dass die Polizei zur Drohnenabwehr befähigt werden könnte. <link> Im Prinzip ähnliche Argumentationskette wie von @Sonnenwende (danke!)
(22) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
(2) durchaus einen Einsatz der Bundeswehr ermöglichen könnte, dazu müsste man den Spannungsfall ausrufen. Ob dieser gegeben ist zu beurteilen möchte ich mir nicht anmaßen, denke aber, eher (noch) nicht. @20 ,23 hat das gut beschrieben, finde ich.
(21) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
@18 Aus meiner Sicht ist das nicht so einfach. Wir hätten die Diskussion ja gar nicht, wenn eindeutig wäre, dass Drohnen so wie du es beschrieben hast als Luftfahrzeuge gelten. Dass eine suffiziente Ausstattung der Polizei aus Zeitgründen schwierig ist, ist mir bewusst. Die Frage wäre dann, ob man insoweit Amtshilfe der Bundeswehr ermöglichen kann, imho müsste das dann allerdings unter Führung der Polizei geschehen. Im Grunde genommen wäre es auch so, dass man nach aktueller Gesetzeslage (2)
(20) thrasea · 04. Oktober 2025
@18 Laut Luftsicherheitsgesetz darf das Militär aber nur "zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles" eingreifen, nämlich "im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben". Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass eine abstrakte Gefahr dafür nicht ausreicht. Der Unglücksverlauf muss bereits begonnen haben, der Schadenseintritt unmittelbar bevorstehen.
(18) Stoer · 04. Oktober 2025
@16 : Lufthoheitliche Aufgaben erledigt das Militär.Drohnen,welche ein gewisses Grössenpotential überschreiten,gelten als Luftfahrzeuge.Dafür ist und bleibt das Millitär zuständig.Im Normalfall sind es ja richtige Flugzeuge ,welche durch Abfangjäger ermittelt und begleitet werden.Ist bei Drohnen halt nicht möglich.Eine AUstattung der Polizei dauert viel zu lange,plus Ausbildung an diesen Waffen.Bei der Bundeswehr ist das Material verfügbar und auch das Personal.
(17) D_V_D · 04. Oktober 2025
Also in Amerika ist die Polizei kaum vom Militär zu unterscheiden. Das können wir doch nachmachen.
(16) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
@15 Aber genau darum geht es hier doch: nämlich die Frage, verändert man das Grundgesetz und weicht damit die Trennung des Gewaltmonopols des Staates (Polizei als zivile Schutzinstitution im Innern, Bundeswehr als militärische Schutzinstitution im Äußeren) auf oder stattet man die Polizei mit den Mitteln aus, die sie für die Abwehr der Bedrohung im Inneren braucht.
(15) Stoer · 04. Oktober 2025
@13 : Daher muss ja die Änderung gemacht werden.Die Bundespolizei hat schlichtweg keine Mittel,um Drohnen zu bekämpfen,das Militär hat aber diese Mittel.Es soll ja um ZUsammenarbeit gehen,nicht um das streiten von Zuständigkeiten.
(13) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
@11 Im Luftsicherheitsgesetz ist aber auch verankert, dass sicherheitsrelevante Ereignisse im Luftraum der inländischen zivilen Flughäfen In den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei fallen, und nicht in den der Bundeswehr. Womit wir wieder bei den Argumenten aus meinen Kommentaren 2 bis 6 sind.
(12) D_V_D · 04. Oktober 2025
Einfach den Flugbetrieb für 1 Tag sperren bei Sichtung. Ich mein was das für ein Vorteil für den Umweltschutz ist.
(11) Stoer · 04. Oktober 2025
@9 nun das ist klipp und klar im Luftsicherheitsgesetz vermerkt...Es geht ja nach wie vor um die Flughäfen.Alles innerhalb der Umzäunung ist per Definition Sicherheitsbereich.Jede Drohne,egal ob von ausländischen Kräften oder Privatleuten,die den Zaun überfliegt,kommt de facto von aussen...Es wird eine sehr genaue Definition von Gesetzen und Zuständigkeiten werden,aber es ist eben nötig...Dieser Drohnenmist wird nämlich nicht aufhören...
(9) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
@8 Und wie willst du im Einzelfall sicher differenzieren, ob die Drohnenabwehr eine Verteidigung gegen Bedrohungen von außen ist? Gerade im Falle des Münchner Flughafens halte ich eine – übrigens aus meiner Sicht total bescheuerte - "scherzhafte" Provokation von Privatleuten gar nicht für so unwahrscheinlich.
(8) Stoer · 04. Oktober 2025
Ich kann eure Argumentationen verstehen...Aber...diese Gesetze und Regeln sind doch noch auf die frühere Zeit gemünzt.Um zu verhindern,das die Bundeswehr wissentlich oder geplant gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt wird.Das ist aber doch im Falle von Drohnenabwehr nicht gegeben.Da geht es doch um die Gefahrenabwehr,möglicherweise von Aussen...für die eigene Bevölkerung.Der Himmel ist widerum der Zuständigkeitsbereich des Militärs,nicht der Polizei...
(7) tastenkoenig · 04. Oktober 2025
Man sieht ja gerade in den USA; welches Konfliktpotenzial schon der Einsatz der Nationalgarde bergen kann, und die ist explizit für den Einsatz im Innern konzipiert. Die klare Trennung der Aufgabenbereiche von Bundeswehr und Organen der Inneren Sicherheit hat schon ihren Sinn, wie unten erläutert, und sollte abgesehen von gewährter Amtshilfe im Einzelfall nicht oder nur in engsten und streng definierten Grenzen berührt werden.
(6) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
(5) zivile Prägung des Staates zu schützen. Das ist ein bewusster Schutzmechanismus aus der deutschen Geschichte und ein Kern des Grundgesetzes. Wir haben in Stefanie Hubig eine excellente Justizministerin.
(5) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
(4) im Inneren würde die Schwelle staatlicher Gewaltanwendung stark senken (militärische Mittel sind nicht für den Polizeialltag geeignet). 5. Vertrauensschutz und Akzeptanz: Die Bevölkerung soll Vertrauen haben, dass die Bundeswehr nicht gegen sie eingesetzt werden kann. Eine klare Abgrenzung verhindert eine Militarisierung des öffentlichen Lebens. Summasumarum: Die Bundeswehr darf im Inneren nur in engsten, klar geregelten Ausnahmen eingesetzt werden, um Demokratie, Grundrechte und die (5)
(4) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
(3) 3. Demokratie- und Freiheitsgarantie: Eine starke, innenpolitisch eingesetzte Armee birgt das Risiko von Machtmissbrauch und Einschüchterung der Bevölkerung. Enge Grenzen schützen Grundrechte (Demonstrationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit). Die Bundeswehr ist keine innenpolitische Machtinstanz, sondern ein Parlamentsheer. 4. Gewaltmonopol des Staates: Das staatliche Gewaltmonopol wird im Inneren bewusst zivil ausgeübt, durch Polizei und Justiz. Der Einsatz von Soldaten (4)
(3) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
(2) 2. Verfassungsrechtliche Trennung von Polizei und Militär: Das Grundgesetz sieht eine klare Aufgabenteilung vor: Polizei → innere Sicherheit, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung. Bundeswehr → äußere Sicherheit, Verteidigung des Landes. Art. 87a GG: Die Bundeswehr darf im Inneren nur ausnahmsweise eingesetzt werden (z. B. bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen oder im Verteidigungs-/Spannungsfall). Damit wird verhindert, dass die Bundeswehr zur „Ersatzpolizei“ wird.
(2) Sonnenwende · 04. Oktober 2025
"Einsätze der Bundeswehr im Inneren sind aus guten Gründen nur in sehr engen Grenzen zulässig - und dabei muss es bleiben." Die Gründe sind: 1. In der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus wurde das Militär im Inneren eingesetzt, um Opposition und Bevölkerung zu unterdrücken. Aus diesen Erfahrungen entstand nach 1945 ein starkes Misstrauen gegenüber einer „Armee im Inneren“. Der Grundsatz: Militär soll äußere Sicherheit garantieren, nicht innere Ordnungspolitik betreiben. (2)
(1) Pontius · 04. Oktober 2025
Unsere Polizei steht doch schon an der hermetisch abgeschirmten Grenze, da kommen doch eh keine Drohnen durch.
 
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