Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortet, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat behandelt wird. «Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung», sagte die SPD-Politikerin der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Angesichts überlasteter Gerichte und […] mehr

Kommentare

8Dr_Feelgood_JrDienstag um 16:50
@7 eben.
7PontiusDienstag um 16:49
@6 Dann müssten sie die ganzen offenen Strafbefehle von Mördern etc. vollstrecken *brrr*
6Dr_Feelgood_JrDienstag um 16:46
irgendwie werde ich das Gefühl (!) nicht los, dass die Polizei etwas dagegen hat, wenn man sie entlastet. Aber so ein dusseliger Schwarzfahrer ist vermutlich auch pflegeleichter, als ein schwerer Jung. BTW, wie auch schon im Text angeschnitten: in NL beispielsweise ist es kaum möglich, schwarz zu fahren. An den Busfahrer kommt man ohne Ticket nicht vorbei, in den großen Bahnhöfen nicht durch die Schranken. Geht alles.
5LoneSurvivorDienstag um 10:41
Sehr schöner Beitrag dazu: <link>
4vdannyDienstag um 09:53
Wenn man die Unkosten und die Arbeitszeit von Polizei und Justiz (einschl. Knast und Bürokratie) zusammen nimmt und sparen würde, dann könnte man vermutlich mit dem Geld (+/-) das Fahren ganz kostenlos machen. Damit könnte man Schwarzfahren komplett verhindern und dann würden vermutlich auch noch mehr fahren und auch ihre Urlaube in D verbringen. Ob die Bahn das dann schafft sei dahin gestellt ;) Ist nur so eine Idee :)
3LoneSurvivorDienstag um 09:30
@1 Es bedeutet nicht, dass man dann straffrei öffentlich fahren kann. Es wird dann zur Ordnungswidrigkeit, die auch geahndet wird, ist aber keine Straftat mehr. Und es lässt sich nicht 1:1 auf andere Tatbestände übertragen.
2sattaDienstag um 09:08
Den Paragrafen 265a gibt es doch erst seit ein paar Jahren und eine wegfallende Strafbarkeit ändert ja nichts an den zivilrechtlichen Folgen. Allgemeine Diebstähle können wie im Fall des Louvre auch Mio.-Schadenssummen bedeuten, deswegen wird man nach Wegfall von §265a nicht auch §242 abschaffen.
1oellsDienstag um 08:54
Müsste dann ja auch auf alle anderen Bereiche des Lebens übertragbar sein, wo ich eine Leistung in Anspruch nehme, ohne zu bezahlen: Einkäufe, Internetbestellungen, Arztbesuche, ...