Berlin (dpa) - Mehr Beschäftigte als bisher sollen ab diesem Mittwoch wegen der Corona-Krise zu Hause arbeiten. Mit neuen Vorgaben werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern in bestimmten Fällen das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. «Wer kann, arbeitet zu Hause», das sei das Ziel der neu ...

Kommentare

(10) NeedSomeWeed · 30. Januar 2021
Die Grenze zwischen "möglich" und "nicht möglich" verschwimmt. Das lässt sich nicht "so einfach" definieren.
(9) Marc · 27. Januar 2021
@7 "es werden die Firmen die die Quote erfüllen belohnt, Firmen die es könnten aber nicht wollen belastet, Firmen die es nicht machen können, z.B: Handwerksfirmen sind von der Erhöhung ausgeschlossen" <- und genau DA ist Dein Denkfehler. Was ist mit Firmen, die (wie viele Behörden auch) vieles noch in Akten vor Ort haben? Können oder wollen die kein HO anbieten? Denn sie könnten ja, wenn sie digital wären. Monatliche Meldung der HO AN...das ist alles das, was keiner will: Bürokratie in Reinform.
(8) k146448 · 27. Januar 2021
@7 Wer will das denn definieren, wer es kann und wer nicht, und vor allem hinterher prüfen? Noch mehr Verwaltungsaufwand,mit dem jetzt schon viele überlastet sind.
(7) ausiman1 · 27. Januar 2021
@6) Erst mal meinen Beitrag richtig lesen, es werden die Firmen die die Quote erfüllen belohnt, Firmen die es könnten aber nicht wollen belastet, Firmen die es nicht machen können, z.B: Handwerksfirmen sind von der Erhöhung ausgeschlossen, die 5€ HomeOffice Pauschale muss vom AN nicht mühsam in der Steuererklärung wieder eingefordert werden sondern wird vom AG pro HomeOffice Tag bezahlt, Meldung der HO AN wird monatlich gemeldet und Steuererleichterug für AG wird gewährt bzw. erhöht ! )
(6) Marc · 27. Januar 2021
@5 Also soll der Arbeitgeber je nach HomeOffice-Quote prozentual "Steuererleichterung" bekommen und der Arbeitnehmer nochmal 5€/Tag HomeOffice-Pauschale? Bezahlt von den Firmen, die das nicht erfüllen können oder wollen? Ich glaubbe das ist alles gar nicht so einfach, wie Du Dir das vorstellst...oder es wird für alle teuer ;)
(5) ausiman1 · 27. Januar 2021
@3) HomeOffice Quote z.B: 30% = Steuerentlastung für AG 3%, 40% = 4% Entlastung....) 5€ Tagessatz HOPauschale wird monatlich gemeldet - 100 MA - 40% im HO = 100€ pro MA - Steuererleichterung 4% für AG Kontrolle von Betrieben wird weniger da ja die HO Pauschale übermittelt wird bzw. wenn keine HO Pauschale übermittelt wird und der Betrieb HO anbieten kann wird die Steuer erhöht - ist zu Einfach ich weiss das das nicht klappt in DL).
(4) KonsulW · 27. Januar 2021
Homeoffice ist leider nicht überall umsetzbar. Im Frühjahr wurde viel mehr Kurzarbeit gemacht, z.B. Automobilindustrie.
(3) Marc · 27. Januar 2021
@2 Das ist so einfach, dass ich es nicht mal kapiere...was wilst Du? Steuererleichterungen für AG, die die Quote erfüllen, die 5€ HO-Pauschale wird vom AG ausgezahlt und ihm vom Staat gutgeschrieben? Welche Vorortüberwachung entfällt durch wen und wodurch?
(2) ausiman1 · 27. Januar 2021
Arbeitgeber die eine HomeOffice Quote erfüllen sollten eine massive Steuererleichtung bekommen( die 5€ Tages HomeOffice Pauschale wird vom AG ausgezahlt und wird Ihm vom Staat gutgeschrieben - aber das wäre ja viel zu einfach ....). Firmen die die Quote nicht erfüllen wenn Sie könnten habe einen höheren Steuersatz und somit entfällt die Vorortüberwachung - ist ja zu einfach für Deutschland oder !
(1) ticktack · 27. Januar 2021
Dann ist zu hoffen, das Bund, Länder und Komunuen mit guten Vorbild vorangehen, statt Vorschriften zu machen, an die sie sich selbst nicht halten. Die Botschaft hör ich wohl - allein mir fehlt der Glaube...
 
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