Augsburg, 25.01.2021 (PresseBox) - Zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz aller Beschäftigten sind notwendig. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ...