Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat kürzlich ein bedeutsames Urteil gefällt, das die Diskussion um die Höhe von Hecken auf ein neues Level hebt. In ihrem Urteil stellten die Richter klar, dass für die rechtliche Klassifizierung eines Gewächses als Hecke keine allgemeine Höhenbegrenzung […] mehr

Kommentare

1The.Frytrix28. März 2025
tja, warum sollte das Gebüsch auch geschnitten werden ? Aber zum Glück gibt's ja immer den weg des kleinesten Widerstands dank der Rechtsschutzversicherung. Der Nachteil wenn man im Nudelsalat nur Eier hat. Aber da wo es pressieren würde, gibt's weder Mitsprache noch Widerspruch Möglichkeiten da die Haustüre in die Falsche Richtung zeigt. .