Bei den Bundesländern, in denen die AfD als Verdachtsfall des Verfassungsschutzes eingestuft wird, kann ich mir so etwas vorstellen - bei der gesicherten Einstufung auch sofort. @
2 Erstens ist es kein Berufsverbot sondern nur eine Beschränkung des Berufsstätten, Zweitens steht der Staat für die Demokratie, weswegen demokratiezersetzendes Verhalten (die AfD wird u.a. deswegen beobachtet) dort nicht geduldet werden sollte.