Berlin - Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann hat die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, verteidigt und zu ihrer Wahl aufgerufen. "Frau Brosius-Gersdorf ist keine Kandidatin der Union, aber eine respektable Kandidatin der […] mehr

Kommentare

5Sonnenwende10. Juli 2025
(2) der Mitglieder des jeweiligen Senats müssen zustimmen (§ 15 Abs. 4 BVerfGG). Das bedeutet: Für ein solches Urteil sind mindestens 6 von 8 Stimmen im Senat nötig. Das gilt auch für ein Parteiverbot.
4Sonnenwende10. Juli 2025
... und damit das ausgewogen und die Neutralität der Entscheidungen des BVerfG gewährleistet ist gibt es dort 2 Senate mit jeweils 8 Richtern, die alle parteiübergreifend eine 2/3 Mehrheit entweder im Bundestag oder im Bundesrat erhalten müssen. Urteile des BVerfG müssen immer mehrheitlich abgestimmt werden. Für einige Entscheidungen, insbesondere bei der Verwerfung von Gesetzen als verfassungswidrig (Normverwerfung), ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich: mindestens zwei Drittel (2)
3Pontius10. Juli 2025
@2 Nein, Richter*innen beeinflussen das Recht nicht - sondern legen es maximal etwas unterschiedlich aus und gewichten Punkte verschieden stark.
2Gung7710. Juli 2025
An den ganzen Diskussionen kann man erkennen, dass das "Recht" vom Richter beeinflusst werden kann, also auch nicht immer gerecht sein muß.
1Pontius10. Juli 2025
Nur soll sie eben nicht mehr Senatsvorsitzende werden, also so respektabel...