Düsseldorf (dpa) - Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Messer-Attentäter von Solingen die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließend Sicherungsverwahrung. Der 27-jährige Syrer habe die Taten zwar gestanden, sich aber lange […] mehr

Kommentare

52tastenkoenig04. September 2025
All die anderen in den 50 Jahren nicht herauszulassen, weil vielleicht mal einer rückfällig werden könnte, wäre nicht verhältnismäßig. Ansonsten verweise ich auf meinen gestern geposteten Beitrag zur verfassungsrechtlichen Einordnung. Für immer Wegsperren ohne gelegentliche Prüfung geht nicht.
51AlfredD04. September 2025
Natürlich ist sowas sehr selten. Aber selbst 1 x in 50 Jahren ist einmal zu viel.
50tastenkoenig04. September 2025
Aber Dir sollte doch selbst klar sein, dass sich in den letzten 50 Jahren viel getan hat auf diesem Sektor. Und dass Du 50 Jahre zurückgehen musst für ein Beispiel zeigt doch eigentlich, wie wenige Rückfälle es dabei gibt und wie viele derer, die Du gerne für immer und ewig hinter Gittern gesehen hättest, nach Freilassung keine Gefahr mehr dargestellt haben.
49AlfredD04. September 2025
Es war das erste das mir Google auf meinem Handy ausgespuckt hat. Ohne weiter darauf einzugehen. Ich erinnere mich aber noch an einen Fall bei dem jemand mehere junge Männer ermordete, gefaßt und verurteilt wurde, nach einigen Jahren aber wegen günstiger Prognose freigelassen wurde und weiter mordete. Sollte gut 50 Jahre her sein und leider erinnere ich mich nicht an den Namen. Finde auch nix.
48Sonnenwende04. September 2025
Nicht nur. Es handelt sich bei dem Argument um kein Beispiel eines Wiederholungstäters nach Umwandlung seiner lebenslangen Haftstrafe in Bewährung, der Fall ist auch sonst ganz anders gelagert als der in der News geschilderte und der Fall von Zschäpe. Und das Argument wurde ohne Belege vorgebracht, vermutlich im Wissen, dass es in diesem Diskurs als Argument nicht tauglich ist. Das ist einem konstruktiven Diskurs nicht zuträglich und unseriös.
47Pontius04. September 2025
@46 Entschuldigung wenn du meinst wir wären auf dir herumgetrampelt. Wir haben nur dein Argument kritisch hinterfragt, denn in den letzten 3 Jahrzehnten hat sich eben auch etwas verändert. Dazu ist der Fall als Beispiel für das Austricksen einer Sicherungsverwahrung eher ungeeignet.
46AlfredD04. September 2025
Mir ging es lediglich darum die Behauptung das sich jemand mit einer gespielten Reue NICHT Vorteile bis zu einer Freilassung erschwindeln kann. Das ist natürlich sehr selten aber möglich. Für euch ist das mal wieder nur die Gelegenheit auf Leuten die nicht eurer Meinung sind rum zu hacken. Lebt weiter in eurer schönen, heilen Welt. Ihr tut mir echt Leid.
45Pontius04. September 2025
Ja der Punkt der Verhältnismäßigkeit kommt noch dazu, zumal die Bewertungen von einem stabilen Umfeld ausgingen, in dass er zurückkehren würde - und dieses nicht vorhanden war. Auch glauben sie dann, heute würde ihm ähnlich gelagerten Falle ähnlich entschieden und man hätte aus diesem Falle und weiteren Forschungen gar nicht gelernt.
44Sonnenwende04. September 2025
(3) mindestens in Haft bleiben muss, bis sie überhaupt einen ersten Antrag stellen kann. <link> Korrektur: Zschäpe wurde nicht zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, bei ihr wurde die besondere Schwere der Schuld fest gestellt. Mein Fehler, hatte ich mir falsch gemerkt.
43Sonnenwende04. September 2025
(2) anschließende Sicherungsverwahrung entschieden wurde ist eine Umwandlung in Bewährung nach 15 Jahre nahezu unmöglich. Um nochmal den Fall Zschäpe zu nennen, die ja auch zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde: auch Sicherungsverwahrung kann in Bewährung umgewandelt werden - Bei Zschäpe kann frühestens nach 13 Jahren Haft ein Verfahren zur Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer eingeleitet werden: Das OLG München entscheidet dann, wie lange sie (3)
42Sonnenwende04. September 2025
@41 Nur ergänzend: der Fall Oswald ist mindestens 2 x falsch eingeschätzt worden - weswegen es 2 x zur Verurteilung auf 4 Jahre wegen Totschlags kam. Er wurde aber von vorn herein falsch eingeschätzt. Dieser Fall hat allerdings schon dazu beigetragen, dass Kriterien der Einschätzung der Persönlichkeit beim Strafmaß heute viel höher gewichtet werden als damals. Bei einer Umwandlung von lebenslanger Haft in eine Bewährungsreststrafe sind die Auflagen aber ungleich höher und wenn dann auch noch (2)
41Pontius04. September 2025
Der Herr Oswald wird immer wieder hervor gezaubert, wenn es um "gute Prognosen" von Menschen aus dem Gefängnis geht. Es kann immer Fälle geben, bei denen falsch begutachtet wird - dies jedoch als Normalität zu meinen ist das problematische, was einer demokratischen Grundordnung widerspricht. Diese ist sich klar, dass es einzelne Fehler geben kann - wenn man die Rechte aller wahren will. Nur wollen letzteres viele nicht...
40Sonnenwende04. September 2025
(2) Damit ist die Diskussion für mich an dieser Stelle dann auch beendet. Denn ich möchte einen ernsthaften Diskurs führen und nicht meine Zeit mit Leuten verschwenden, die nur um recht zu behalten Behauptungen aufstellen, die sich dann als nicht zutreffend heraus stellen.
39Sonnenwende04. September 2025
@37 Soso. Behaupten kannst du ja viel. Belege lieferst du nicht - wohl aus gutem Grund: Oswald G. wurde nach mehrfachen Fehlurteilen der Justiz (maximal 4 Jahre wegen Totschlags), aus der er zuletzt wegen guter Führung auch etwas früher entlassen wurde 1991 wiederholt mit Mord straffällig und erst dann zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Es handelte sich also nicht um eine Wiederholungstat nach Umwandlung von lebenslangem Vollzug in Bewährung. (2)
37AlfredD03. September 2025
@36 Schon mal von Oswald G. gehört ? Er wurde 1991 wegen günstiger Sozialprognose freigelassen und mordete 41 Tage später wieder.
36Sonnenwende03. September 2025
(3) geworden ist. Wohl gemerkt: Umwandlung der lebenslangen Haftstrafe in Bewährung, NICHT Flucht bei Hafterleichterung oder mit Hilfe eines Betreuers/Therapeuten und/oder Angestellten und folgenden Straftaten. Viel Spaß beim Suchen. @33 Danke, du bringst es mal wieder in wenigen Worten auf den Punkt.
35Sonnenwende03. September 2025
(2)aber immer durchschaut. Und wenn jemand erst eimal im Vollzug ist, also "erwischt" worden ist, ist Manipulation nahezu unmöglich, zumindest in Deutschland. Aber bitte, da du ja glaubst so schlau zu sein, kannst du mir sicher einen Fall in Deutschland belegen, bei dem ein Straftäter mit lebenslanger Haftstrafe nach Gutachten mit positiver Prognose (muss man eigentlich nicht extra dazu sagen, geht ja nur mit einem solchen Gutachten) vorzeitig auf Bewährung entlassen wurde und dann rückfällig(3)
34Sonnenwende03. September 2025
@32 Schauspieler sind keine Straftäter, oder willst du denen das etwa unterstellen? Um ein authentischer Schauspieler zu sein, dazu bedarf es nicht nur Begabung sondern auch Ausbildung. Und ja, es gibt Schauspieler, die Straftäter und deren Manipulationstechniken lebensecht darstellen können – es gibt diesbezüglich sogar sehr gut recherchierte und supervidierte Filme, Dokus und Serien. Wenn du dir diese anschaust wirst du eines fest stellen: sie werden am Ende zwar nicht immer erwischt, (2)
33tastenkoenig03. September 2025
Und es gibt eine Menge Menschen, die haben studiert, um das zu erkennen. Die sitzen gegenüber und befinden über die Glaubwürdigkeit.
32AlfredD03. September 2025
Es gibt eine Menge Menschen die mehr oder weniger gut verdienen indem sie anderen etwas vormachen. Man nennt sie Schauspieler.
31Sonnenwende03. September 2025
@30 Echte Reue kann man jemandem mit Erfahrung und Fachkompetenz nicht vorspielen. Was glaubst du eigentlich, welche Ausbildung und Erfahrung Menschen haben, deren Aufgabe es ist, so etwas einzuschätzen? Man lässt so einen Täter doch nicht frei ohne fachkompetente Begutachtungen und Stellungnahmen durch mehrere Leute. Wenn es da nur geringsten Zweifel bei einem gibt, bleibt der Täter im Vollzug.
30AlfredD03. September 2025
Um es mal ganz klar zu sagen. So dumm das man eine Reue nicht vorspielen kann, kann keiner sein. Und wenn man dann nach einigen Jahren freigelassen wird kann das Morden weitergehen. Diesmal ev etwas geschickter so das man nicht gleich wieder erwischt wird.
29Sonnenwende03. September 2025
Ergänzung zu @28 "... vielen Menschen, die solche Opfererfahrungen bisher nicht haben ...": ... und hoffentlich auch nie haben werden. Ist bei Korrektur "verschwunden".
28Sonnenwende03. September 2025
@27 Gerade aber die Möglichkeit, sich entscheiden zu können, ob man vergeben möchte, hat einen von vielen Menschen, die solche Opfererfahrungen bisher nicht haben, völlig unterschätzte Chance auf Heilung.
27Pontius03. September 2025
@8 hier gilt für viele immer noch das christliche Auge um Auge - und nicht die christliche Vergebung...
26Sonnenwende03. September 2025
(3) ohne eine Mitarbeit des Täters (indirekt, nicht im direkten Kontakt) mit Aufklärung und Übernahme von Verantwortung nahezu unmöglich ist. @25 Ich kenne aus der Opferhilfe nicht wenige Menschen sehr persönlich, die das oder Vergleichbares erlebt haben. Bei dir habe ich so meine Zweifel, dass du so jemanden persönlich kennst.
25deBlocki03. September 2025
@23 Ist mir ehrlich gesagt völlig peng, ob er sich verändert oder nicht. Nach so einer Tat hat man keine zweite Chance verdient. Wenn du Familie und Bekannte hast, die das miterlebt haben, teilst du vielleicht meine Abneigung gegen diese Kreatur.
24Sonnenwende03. September 2025
(2) gibt es nichts, was das gut machen kann, auch nicht eine Todesstrafe für den Täter/ die Täterin. Gilt auch für Zschäpe und ihre Opfer. @18 Mit absoluter immer währender Chancenlosigkeit für den Täter ist den Opfern genauso wenig geholfen. Die Überlebenden haben die Chance, sich entscheiden zu können, ob sie verzeihen möchten. Nur die Möglichkeit der Entscheidung, weil das die Möglichkeit der Einflussnahme bedeutet. Um dahin zu kommen bedarf es aber einer schwierigen Aufarbeitung, die (3)
23Sonnenwende03. September 2025
@22 Erklär bitte mal, wie du das beurteilen willst. Kannst du in die Zukunft sehen? Weißt du, wie der Täter sich verändern wird? Alles was man bisher - aus der Sicht von heute - sagen kann ist vielleicht, dass die Prognose derzeit nicht gut ist, weil er keine Verantwortung übernimmt, zumindest sieht es nach den Presseberichten so aus. Aber woher willst du wissen, dass das immer so bleiben wird? Lies dir bitte mal die Kommentare @19 ,20 ,21 genau durch. Deine 2. Frage ist rhetorisch, für diese (2)
22deBlocki03. September 2025
@6 Die Chance hatte er, als er ins Land gekommen ist. Dann hat er sich versteckt und nun gemordet. Da braucht es keine weiteren Chancen, für so was sollte die lebenslange Strafe wirklich "bis ans Lebensende" bedeuten. @9 Und wie sollen die toten Opfer die Chance bekommen, dass zu verarbeiten?
21tastenkoenig03. September 2025
… jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode. Die Forderung nach einer Volksabstimmung über die Wiedereinführung lebenslanger Freiheitsstrafen, welche eine von vornherein feststehende Strafverbüßung bis zum Tode darstellen, wurde 2017 vom BVerfG, in seinem Urteil zum zweiten NPD-Verbotsverfahren, als verfassungsfeindlich eingestuft." <link>
20tastenkoenig03. September 2025
"Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, …
19tastenkoenig03. September 2025
Wenn es wirklich um den Schutz der Bevölkerung ginge, wäre eine Überprüfung kein Problem.
18Foxy0703. September 2025
@17 und ich bleibe bei meiner Aussage. Warum soll er eine Zweite Chance bekommen, seine Opfer bekommen sie auch nicht!
17Sonnenwende03. September 2025
@16 Aus heutiger Sicht scheint er eine Chance nicht verdient zu haben. Es kann aber niemand sagen, ob das in 20 Jahren auch noch so sein wird, weil wir nicht wissen können, wie er sich entwickelt. Darum muss das regelmäßig überprüft werden. Nichts anderes sage ich.
16Foxy0703. September 2025
@15 für immer Wegsperren hat nicht zwingend was mit Genugtuung zu tun, es kann auch dem Schutz der Gesellschaft dienen, wie gesagt, er hat vorsätzlich gehandelt
15Sonnenwende03. September 2025
@14 hiermit aus deinem Kommentar @11 : "... mir ging es um die von dir erwähnte zweite Chance, die gibt es nicht ..." @4 Einen in sich widersprüchlicheren Kommentar als diesen liest man wohl selten.
14Foxy0703. September 2025
@12 wo bitte habe ich ein "für immer und ewig" gefordert? Du verwechselst hier was!
13Sonnenwende03. September 2025
(2) 9 Menschen - ich habe bisher weder von dir noch von @3 einen vergleichbaren "empörten Aufschrei" gehört wie hier bei diesem Täter. Und das sie vielleicht Zugeständnisse bekommt ist ja gerade wieder ganz aktuell.
12Sonnenwende03. September 2025
@11 Doch, du meinst Genugtuung. Denn deine Forderung nach einem "für immer und ewig" ohne Überprüfung, ob die Voraussetzungen dafür im Verlauf sich nicht verändern ist genau das: die Forderung nach Genugtuung. Genauso gut könntest auch die Todesstrafe fordern. Und es liegt weder an dir noch an mir, zu beurteilen - das können wir gar nicht - was der Täter verdient hat und was nicht. Und Btw.: Zschäpe ist mit Vorsatz und langfristiger Planung mit verantwortlich für den brutalen Mord an (2)
11Foxy0703. September 2025
@9 mag ja richtig sein, ich habe auch nichts von Genugtuung geschrieben, mir ging es um die von dir erwähnte zweite Chance, die gibt es nicht und die hat solch ein Täter auch nicht verdient! Der hat mit Vorsatz mehrere Menschen getötet, das ist was ganz anderes, als im Affekt jemanden zu töten.
10Sonnenwende03. September 2025
(2) überlebenden Opfer dieser Frau und die Angehörigen aller Opfer ist, dass Zschäpe sich bis heute einer Aufklärung verweigert und keine Verantwortung für ihre Taten übernimmt. Oder der Fall Jeffrey Epstein: das Schlimmste für die Opfer ist, dass durch seinen Tod eine umfangreiche Aufklärung nicht mehr möglich ist und er auch nicht mehr Verantwortung übernehmen kann. @8 Wie meinst du das jetzt?
9Sonnenwende03. September 2025
@7 Selbstverständlich müssen die Opfer jede Chance der Welt bekommen, um das zu verarbeiten. Nur ist für Opfer Genugtuung für eine Verarbeitung mit dem Ziel weit möglicher Heilung bei Weitem nicht ausreichend. Viel hilfreicher ist Aufklärung der Hintergründe der Tat, ehrliche und authentische Mitarbeit des Täters bei dieser Aufklärung, ehrliche und authentische Übernahme von Verantwortung durch den Täter. Nehmen wir doch mal andere bekannte Beispiele: Beate Zschäpe: das Schlimmste für die (2)
8tastenkoenig03. September 2025
Auf einer Skala mit den Polen "Rechtsauffassung im Sinne der Aufklärung" einerseits und "Rechtsauffassung des IS" andererseits finden sich doch immer wieder erstaunlich viele Kommentatoren mit einer bedrückenden Nähe zu letzterer.
7Foxy0703. September 2025
@6 diese zweite Chance haben seine Opfer und deren Angehörigen aber nicht, wo ist da die Gerechtigkeit?
6Sonnenwende03. September 2025
(2) es in unserer Gesellschaft in seiner Absolutheit und Unveränderlichkeit aus gutem Grund nicht. Weil Menschen sich verändern können, weil sie bereuen können. Darum bekommt in unserer Gesellschaft jeder eine Chance, die er nutzen kann.
5Sonnenwende03. September 2025
@3 Heute kann man all das nicht einschätzen. Ein Grund, warum es bei uns keine Todesurteile gibt. Damit keine Missverständnisse entstehen: ich bin auch der Meinung, dass dieser Täter die Höchststrafe verdient und, wenn ein Gutachten entsprechend ausfällt, auch anschließende Sicherungsverwahrung. Um das gleich noch mit anzuführen: ich bin auch dafür, dass dieser Täter seine Strafe in Deutschland verbüßt, um jegliches Risiko einer Wiederholungstat zu minimieren. Aber "für immer und ewig" gibt (2)
4AlfredD03. September 2025
@2 Das muß man auch nicht. Das sie besteht ist ausreichend. Und jemand der die Rechte (auf Leben und Unversehrtheit) anderer derart mißachtet hat für mich auch jedes Recht verloren. Selbst das Recht auf Leben. Leider wurde die Todesstrafe bei und schon vor langer Zeit abgeschafft. Was an sich eine gute Sache ist.
3deBlocki03. September 2025
@2 Das finde ich tatsächlich nebensächlich. Die Opfer haben auch keine Chance darauf zu sehen, was in 20 Jahren ist.
2Sonnenwende03. September 2025
@1 "Die Gefahr einer Wiederholung ist zu groß." Jetzt ja. Ob das auch in 20 Jahren noch so sein wird kann heute niemand beurteilen.
1AlfredD03. September 2025
Bin ich dafür. So einer darf NIE mehr Frei kommen. Die Gefahr einer Wiederholung ist zu groß.