Oslo (dpa) - Der verurteilte Massenmörder Anders Behring Breivik ist erstmals seit Jahren wieder vor Gericht erschienen und hat dabei keine Zweifel an seinen weiterhin rechtsextremen Ansichten gelassen. Seit Dienstag wird vor dem Bezirksgericht Telemark darüber verhandelt, ob der heute 42-Jährige ...

Kommentare

(15) Thorsten0709 · 19. Januar 2022
So hat er eine Bühne gehabt um nochmal sein schlechtes Verhalten zu zeigen.
(14) Wasweissdennich · 19. Januar 2022
Der will ja scheinbar gar nicht aus dem Knast, vielleicht gefällt es ihm da zu gut
(13) k254953 · 19. Januar 2022
So ein Mann darf nie wieder entlassen werden
(12) Urxl · 18. Januar 2022
Ein wenig H-Gruß hilft ihm bestimmt vor Gericht.
(11) aladin25 · 18. Januar 2022
Der soll bis zu seinem Lebensende verwahrt bleiben, sonst ist der nächste Anschlag vorprogrammiert.
(9) GeorgeCostanza · 18. Januar 2022
Ob man also einen Menschen tötet oder 77, macht in den Augen der norwegischen Justiz keinen Unterschied?! 77 Jahre würden schon reichen, und das wäre mit 1 Jahr pro Mord schon lächerlich wenig.
(8) tastenkoenig · 18. Januar 2022
Nun, offenbar will er auf keinen Fall raus. Komm ich mit klar.
(7) raptor230961 · 18. Januar 2022
Allein schon der H.-Gruß zeigt doch, daß dieser verblödete Nazi seine Taten in keinster Weise bereut. Daß er an seinen Taten nichts ändern wird. Sobald er wieder raus ist wird er genau das Selbe wieder tun. Wenn er jemals wieder rauskommt zeigt das, daß das Rechts-System einfach zu große Lücken hat.
(6) gabrielefink · 18. Januar 2022
Bei dem Benehmen das Breivik schon wieder an den Tag legt, wünsche ich dem Gericht und allen Beteiligten starke Nerven, das gut zu überstehen. Eine Freilassung würde meinen Glauben an die Rechtsprechung erheblich erschüttern.
(5) Tommys · 18. Januar 2022
Denke ja mal dass das eine reine Formalie ist und damit nicht aus der Erinnerung heraus kommt, sondern durch ein wiederholtes Bestätigen der Verwahrungsstrafe das Ganze verlängert werden kann: das auch nach Ablauf der Strafe noch jedesmal um fünf Jahre verlängert werden kann. Von daher wird es wohl ganz sicher darauf heraus laufen dass er nicht herauskommt... Zumal er ja auch alles tut seine Gesinnung weiter öffentlich zu positionieren.
(4) Grizzlybaer · 18. Januar 2022
Mich wundert, dass nach einer so schweren Tat, ein Antrag auf Haftentlassung schon möglich ist.
(3) KonsulW · 18. Januar 2022
Der Antrag sollte auf jeden Fall abgelehnt werden.
(2) oells · 18. Januar 2022
69 Menschen getötet, das wären bei mir mindestens 69 x 15 Jahre, also 1035 Jahre Haft. Nach Verbüßen der Hälfte dieser Strafe könnte man dann einen Antrag auf Haftentlassung prüfen.
(1) Aalpha · 18. Januar 2022
Ich glaube nicht, dass irgendein Angehöriger der Opfer wollte, dass der noch mal raus kommt. Kann ich mir zumindest nicht vorstellen. Das wäre ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen.
 
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