Leipzig (dpa) - Nach Hitlergruß-Vorwürfen hat die Schlagersängerin Melanie Müller (37) auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer […] mehr

Kommentare

3Schruppinator12. Januar um 17:48
@1 Alkohol sollte das Strafmaß meiner Meinung nach sogar verstärken.
2Polarlichter12. Januar um 17:30
Ihre Erklärungen sind schon teils faule Ausreden.
1storabird12. Januar um 15:50
Alkohol sollte nicht als Ausrede für eine Straftat gelten.