Berlin (dpa) - Erzwungene Eheschließungen sind in fast allen Ländern strafbar. Nach Paragraf 237 des Strafgesetzbuches kann die Zwangsheirat in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Wenn mindestens einer der Ehepartner - durch Gewalt oder Drohungen - unter Druck gesetzt und zur ...

Kommentare

(6) darkmanII · 20. April 2012
Omg @1 Du hast das WWW vor Dir.Hättest Du vor Deinem Posting mal recherchiert,würdest Du jetzt nicht als Depp da stehen.
(5) k293295 · 20. April 2012
@4: Da muß man nicht in den 2. Grad ausweichen. Das geht auch bei Cousin/Cousine 1. Grades. Eine Schwester meiner Ex-Frau ist mit ihrem Cousin verheiratet, derenSohn hat auch ein Kind mit seiner Cousine (beides 1. Grad!) - in der 2. Generation sind Behinderungen (geistig wie körperlich) dann 50 % wahrscheinlicher als bei Nicht-Verwandten.
(4) k153242 · 19. April 2012
@3: Sein(e) Cousine/Cousin (zweiten Grades) darf man heiraten, ist rechtlich kein Inzest. Nur der Sex zwischen Verwandten 1. Grades (Bruder, Schwester, Mutter, Vater) ist verboten. <link>
(3) aboehm · 19. April 2012
@2: vielleicht nicht hoch aber hoeher als im Westen auf jeden Fall. Bei Kurden z.b. kommt es zumindest immer mal wieder vor dass "abdullah" seine Kusine ehelicht... Quelle? Infos aus erster Hand, der zweite Mann meiner Mum war Kurde
(2) Die_Mama · 19. April 2012
@1: Kannst du das mit der Inzestrate belegen?
(1) luke66 · 19. April 2012
und nicht zu vergesen die sehr hohe Inzestrate die in diesen "Kulturkreisen" traditionell sehr hoch ist und zu der damit verbunden geistigen Degeneration führt...
 
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