
Berlin (dpa) - Das bundesweit geltende Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass Flüchtlinge das erhalten, was sie brauchen, um ihr Existenzminimum zu sichern: Essen, Unterkunft, Heizung oder Körperpflegeartikel gehören dazu. Wie viel Bargeld der Flüchtling jeweils bekommt, hängt davon ab, wie
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