Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft ist die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik. Die Karlsruher Behörde, die vom Generalbundesanwalt geleitet wird, darf nur in bestimmten Fällen Ermittlungen übernehmen. Vereinfacht gesagt geht es dabei vor allem um Fälle mit Staatsschutzcharakter ...