Berlin (dpa) - Fernab verfilmter Südseeromantik wie bei der «Meuterei auf der Bounty» stellt die Auflehnung in Uniform bis heute einen Straftatbestand dar. Das Wehrstrafgesetz (WStG) nennt die Meuterei von Soldaten eine «Straftat gegen die Pflichten der Untergebenen». Gemäß Paragraf 27 WStG machen […] mehr

Kommentare

1crishnak20. Januar 2011
Und was wenn die Ausführung des Befehls die Sicherheit der BRD und die Schlagkraft der Truppe stören würde? Was wenn die Vorgesetzten ein hirnloser Haufen von Freizeitrambos sind? Gerade GWDLer bekommen oft Ausbilder vorgesetzt, die im normalen Leben aufgrund ihrer Qualifikation und Persönlichkeit versagen würden. Von solchen Leuten möchte ich mich im Einsatz auch nicht führen lassen.