
Berlin (dpa) - Fernab verfilmter Südseeromantik wie bei der «Meuterei auf der Bounty» stellt die Auflehnung in Uniform bis heute einen Straftatbestand dar. Das Wehrstrafgesetz (WStG) nennt die Meuterei von Soldaten eine «Straftat gegen die Pflichten der Untergebenen». Gemäß Paragraf 27 WStG machen
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