Oslo (dpa) - Im Gegensatz zum deutschen Recht sind in Norwegen Radio- und Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen erlaubt. Voraussetzung ist, dass es sich um Prozessfälle von großem öffentlichen Interesse handelt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: So dürfen im aktuellen Prozess gegen den ...

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