Karlsruhe (dpa) - Wer mit einer Klage gegen die Europapolitik vor das Bundesverfassungsgericht zieht, muss juristische Finessen beachten. Das schlichte Gefühl, dass etwa mit dem Rettungsschirm widerrechtlich Schulden eines Staates von anderen übernommen werden, reicht nicht aus. Vielmehr müssen die ...

Kommentare

(3) psohdon · 07. September 2011
und wer übernimmt unsere schulden? etwa die denen wir jetzt die schulden abnehmen und die eh kein geld haben?
(2) luke66 · 07. September 2011
und Irlands und Spaniens und Portugals und Italiens und bald Belgiens und demnächst Frankreichs und und und den nächsten Krieg haben wir jedenafalls schon zur Hälfte abbezahlt....
(1) k421583 · 07. September 2011
Im Lissabon-Vertrag steht deutlich: "Kein Staat hat für die Schulden eines anderen Staates aufzukommen". Auch wenn Merkel sagt, wir wollen nur den Euro (alternativlos) retten, ist dies eine Verletzung des EU-Vertrages, denn Deutschland übernimmt die Schulden Griechenlands.
 
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