Berlin (dpa) - Das von der Deutschen Bahn angebotene Schmerzensgeld für Hitzeopfer in ICE-Zügen ist eine Kulanzleistung. In den verbrieften Fahrgastrechten komme der Fall einer kaputten Klimaanlage in den Waggons nicht vor. Das erklärte Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den ...