Berlin (dpa) - Nach langem Ringen sind sich Union und SPD bei der großen Streitfrage doppelte Staatsbürgerschaft einig geworden. Die umstrittene Optionspflicht soll fallen. Ein generelles Ja zum Doppelpass bedeutet das aber nicht. Die Pläne im Detail: Die Optionspflicht gilt seit dem Jahr 2000: ...

Kommentare

(53) BranVan · 29. November 2013
@51 Endlich mal Argumente und ein Hintergrund. Die These ist interessant: Soll es für deutsche leichter werden die dt. Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn man eine andere annimmt. Da es durch die Abschaffung der Optionspflicht mehr Doppelstaatler gibt ist das kein starkes aber schon ein gutes Argument im nächsten Schritt hier das Gesetz nachzubessern. Leichteres "Deutschbleiben" für deutsche in besonderen Situationen. Ich wäre dafür.
(52) naturschonen · 29. November 2013
@51 kann ich nachvollziehen. Ich habe vor 20 Jahren mal Anlauf genommen im Geburtsland des Vaters meiner Tochter, ich hätte mir ein Pendeln vorstellen können, von April bis Oktober Deutschland, den Rest im warmen Süden, wahrscheinlich hätte ich unter diesen Voraussetzungen einen Beibehaltungsantrag bewilligt bekommen, nur meine Kids wollten hier bleiben. Nach dem neuen Gesetz könnt jetzt meine Tochter mal über einen Doppelpass nachdenken
(51) k87300 · 29. November 2013
@50 Hätte schon Widerspruch einlegen können, aber hätte nach Recherchen im Netz nichts gebracht. Da hätte ich einen Job und erhebliche Nachteile in demselben im Zielland nachweisen müssen. Da ich nur ne Pension betreiben wollte, zählte dies nicht! Hab mich damit abgefunden, frier ich halt, mich nervt nur die Ungerechtigkeit wenn sie denn kommt mit den zwei Pässen! Entweder alle 2Pässe oder keiner!
(50) naturschonen · 29. November 2013
@49 wow, also das ist ja mal wirklich Diskriminierung, kannst du dagegen Rechtsmittel einlegen oder bist du auf die Entscheidung irgend eines Bürokraten angewiesen?
(49) k87300 · 29. November 2013
@37 @38 @39 @40 Danke Caracolito, genau dasselbe wollte ich auch schreiben, war mir nur nicht die Mühe wert! Danke das Du es machtest! Mir wurde nämlich die Beibehaltungsgenehmigung verweigert, da geplanter Grundbesitz im Zielland und die Visapflicht dort, sowie NUR ein Bruder in D für die Erlangung nach §25 Abs. 2 Stag keine hinreichenden Gründe sind! Die Ablehnung hat nur ca.180.- gekostet, war nicht so wild, aber nervt. Aber die Schlaumeier hier wissen es ja eh besser
(48) mceyran · 29. November 2013
@47 Oder man streicht die Paragrafen einfach aus dem StAG und jegliche Diskussion entfällt und wir haben ein freiheitlicheres demokratischeres Land ;).
(47) BranVan · 29. November 2013
Verändern wir das Recht so, dass Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nicht verlieren bei der Annahme einer anderen haben wir folgendes Szenario: Ein Ausländer lässt sich in Deutschland einbürgern und muss seinen ausländischen Pass abgeben. Kurz danach nimmt er, frisch als deutscher, seine alte Staatsangehörigkeit wieder an und kann seine deutsche behalten. Es ist fraglich ob wir das so wollen.
(46) BranVan · 29. November 2013
Bitte bringt nicht verschiedene Aspekte des dt. Staatsangehörigkeitsrechts durcheinander. Ausländer in Deutschland können eingebürgert werden, wenn sie ihren alten Pass abgeben. Das bleibt. Deutsche die eine andere Staatsangehörigkeit erhalten, verlieren in der Regel ihre deutsche. Das bleibt. Neu ist: Kinder von legal in Deutschland lebenden Ausländern erhalten den deutschen Pass und müssen ihre alte Staatsangehörigkeit nicht abgeben.
(45) Caracolito · 29. November 2013
sorry, mein Kommentar bezieht sich natürlich auf @43
(44) Caracolito · 29. November 2013
@42: Darum geht es doch nicht, sondern um in D geborene Menschen: "Kinder aus Zuwandererfamilien, die in Deutschland zur Welt kommen und aufwachsen, sollen auf Dauer die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen". Das gleiche gilt aber anscheinend nicht für ein in D geborenes Kind eines Deutschen, der eine weitere SB annehmen möchte und damit eine doppelte SB hätte!
(43) BranVan · 29. November 2013
@42 Die Einbürgerung eines Ausländers erfolgt nach deutschem Recht in der Regel nur, wenn er seine ausländische Staatsangehörigkeit aufgibt. Die Forderung, den Passus "verlust der dt. Staatsangehörigkeit bei Annahme einer anderen" zu streichen wäre eine ganz neue Forderung. Darüber kann man nachdenken. Sie hat mit der aktuellen Thematik aber nicht so viel zu tun. Übrigens würde sich bei der Abschaffung das Szenario ergeben, dass sich eingeb. Ausländer wieder im alten Land einbürgern lassen
(42) Caracolito · 29. November 2013
@34/37 - Du hast @13 tatsächlich anscheinend nicht richtig gelesen oder falsch verstanden. Er/Sie will sehr wohl eine 2. SB - aber eben die deutsche SB dafür NICHT abgeben müssen. Mir geht es genauso! Und warum soll ich das vor irgendeiner Behörde begründen müssen? Warum soll es nun einem in Deutschland geborenen Ausländer erlaubt werden, einem Nicht-Ausländer, also Deutschen aber nicht? Das ist sehr wohl Diskriminierung!
(41) Caracolito · 29. November 2013
Verdammt noch mal, warum hat denn der deutsche Staat Probleme damit, grundsätzlich 2 Pässe/Staatsbürgerschaften anzuerkennen? Wem schadet es denn? In anderen Ländern ist das ganz normal!
(40) Caracolito · 29. November 2013
ich mus tormix @13 recht geben. Wenn man eine deutsche SB hat, eine andere aber ZUSÄTZLICH haben will (weil man z.B. längere Zeit in diesem NICHT-EU-LAND Land leben will und diese dort auch bekommen würde), hat man extreme Schwierigkeiten. EIne Beibehaltigungsgenehmigung ist nämlich zu bergründen und der wird nur stattgegeben, wenn man WICHTIGE Günde hat, die D SB beibehalten zu müssen. Ausserdem kostet der Antrag Geld (nicht gerade wenig) - egal wie entschieden wird!
(39) naturschonen · 28. November 2013
@36 was auch eben durch andere Kommentare so bestätigt wird..was du unter @13 geschrieben hast, war ein Irrtum und wird eigentlich durch das lesen aller anderen Kommentare und des Beitrags oben eher widerlegt, was soll also beim Weiterlesen bilden??
(38) BranVan · 28. November 2013
@36 Ich habe Deine Aussage mehrfach gelesen, tormix, aber sie wird dadurch nicht richtiger. @37
(37) 2fastHunter · 28. November 2013
@36: Nö, denn ich bezog mich explizit auf deine seltsame Aussage von @13. Danach hatte ich keine Lust mehr die andere Kommentare darüber lesen zu müssen, da mich deine Aussage interessiert und nicht die der vielen anderen Kommentatoren. Du darfst deine Erklärug dazu gerne verlinken, sollte sie schon in einem anderen Kommentar gegeben haben. Wenn nicht, dann beschwer dich nicht über andere Leute Faulheit ;)
(36) k87300 · 28. November 2013
@34 alles lesen würde bilden!
(35) naturschonen · 27. November 2013
@33 jetzt kapier ich, wieso ich mich mißverständlich ausdrücke, ich habe den Antrag aus Sicht deutscher Antragsteller eingereicht, da diskutieren wir anenander vorbei, tschuldigung
(34) 2fastHunter · 27. November 2013
@13: Und dein Problem liegt jezt genau worin? Du bist zufriedener Deutscher, hast die deutsche Staatsbürgerschaft und willst keine andere. Und jetzt beschwerst du dich, dass andere aber die Wahl haben. Öhm ja, und weiter? Zwingt dich jemand eine zweite anzunehmen?
(33) BranVan · 27. November 2013
Es geht bei allen Ländern. Der Rest ist eine Einzelfallentscheidung der deutschen Behörden. Ob ich Ghanaese, Nigerianer oder Peruaner werden will ist beim Antrag auf eine Beibehaltungsgenehmigung egal.
(32) naturschonen · 27. November 2013
@30 das meine ich ja, bei EU-Ländern muss man keine beantragen, da behält man die ursprüngliche Staatsbürgerschaft, bei anderen Ländern muss ich sie beantragen, aber es geht wohl nur bei Ländern, mit denen das Herkunftsland (D) ein Abkommen hat - sagt Wikipedia - ich drück mich irgendwie umständlich aus
(31) naturschonen · 27. November 2013
@24 also mir gefällt das Beispiel mit dem Zweithandy, schon weil es selbstverständlich sein sollte, dass man seine Herkunft einfach hat, basta, da muss man sich nicht entscheiden
(30) BranVan · 27. November 2013
@29 Beibehaltungen kommen durchaus auch bei anderen Ländern vor. <link>
(29) naturschonen · 27. November 2013
@22 in Wikipedia habe ich aber gelesen, dass das nur zutrifft für Länder mit denen Deutschland ein Abkommen hat ebenso wird der Ausschluss der Notwendigkeit für EU-Länder erklärt,weil man eben da die beiden Staatsbürgerschaften behalten kann
(28) BranVan · 27. November 2013
Ich frage mich auch immer woher diese Fehlinformation kommt, dass man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf. Es gibt viele Wege an mehrere Staatsangehörigkeiten zu kommen. Der Deutsch-Iraner mit seiner Türkisch-Niederländischen Ehefrau bekommt ein Kind in den USA.... Das Kind könnte danach wahrscheinlich fünf Staatsangehörigkeiten haben - aus deutscher Sicht egal. Für uns zählen die anderen nicht.
(27) mceyran · 27. November 2013
@24 Und dann kommt der bulgarische Nachbar mit seinem EU-Pass, kann Sozialleistungen beantragen, muss nicht mal Deutsch lernen; und die Staatsbürgerschaft, die die Sicherheit bietet, bei der Einreise nicht aus irgendwelchen Gründen abgewiesen zu werden, braucht er überhaupt nicht, weil ER ist ja EU-Bürger und darf nicht abgelehnt werden. Und wenn er sich doch einbürgern lässt (und die Voraussetzungen erfüllt, muss man fairerweise sagen), muss er auch nicht die alte abgeben. Wie gerecht...
(26) mceyran · 27. November 2013
@24 Vor allem geht es aber auch um die, die hierherkommen, arbeiten, ihre Steuern zahlen, diese wirklich schwierige Sprache lernen, alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, aber dann noch die "alte" Staatsbürgerschaft und damit Wurzeln komplett aufgeben müssen. Ins Heimatland nur noch mit der jeweiligen Niederlassungserlaubnis, oder gar als Turist? Das ist bescheuert. Man wird ja schier bestraft dafür, sich für dieses Land einzusetzen.
(25) mceyran · 27. November 2013
@24 Das würde einige hier bestimmt freuen :p. Ich finde eben diese ganze Bürokratie, die existiert, um das Mehrstaatlichkeitsverbot umzusetzen, schwachsinnig. Es geht niemanden etwas an, wer wo wie viele Pässe hat und was für Rechte wahrnimmt oder wahrnehmen kann. Das wäre wie, wenn mein Mobilfunkanbieter meinen Vertrag kündigt, weil ich mein Zweithandy (oder zweiten SIM-Slot im Dual-SIM-Handy) über einen anderen Anbieter betreibe. Tolles Beispiel, ich weiß :p
(24) BranVan · 27. November 2013
@23 Wie wäre es mit einem Stammtischgesetz? Jeder darf so viele Pässe haben wie er will aber Türken/ Muslime (egal, dasselbe) keinen Deutschen. :-p
(23) mceyran · 27. November 2013
@22 Und genau da ist die eigentliche Diskriminierung ;).
(22) BranVan · 27. November 2013
@21 In dem Fall gibt es keine besonderen Abkommen. Es wird nach Einzelfällen entschieden. Wenn der deutsche Bürger gut begründen kann, warum er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, erhält er die Beibehaltungsgenehmigung. Dann hat er einen gewissen Zeitraum Zeit um die andere Staatsangehörigkeit anzunehmen, ohne die deutsche zu verlieren. Grundsätzlich ist dieses Verfahren bei allen Staaten gleich, nur im EU-Ausland hinfällig.
(21) naturschonen · 27. November 2013
@20 ich kann mir kaum vorstellen, dass es ernst gemeint war, dass jemand sich diskriminiert fühlt, weil er "nur" deutsch ist. Spannend finde ich den Hinweis auf den Beibehaltungsantrag, da hat also die Regierung Abkommen mit verschiedenen nicht EU-Ländern, dass man den deutschen Pass behalten kann, gibt aber im Gegenzug keine doppelte Staatsbürgerschaft frei - sind wir was besseres?????
(20) BranVan · 27. November 2013
@1 Es ist nicht Sache der deutschen Regierung andere Staatsangehörigkeiten zu verteilen. Wäre auch äußerst unlogisch. Es steht euch frei euch im Ausland um eine andere Staatsangehörigkeit zu bemühen und gleichzeitig zu versuchen die deutsche zu behalten. Es findet keine Diskriminierung statt. Das Einzige, was jetzt passiert ist, das es im dt. Staatsangehörigkeitsrecht Elemente eines Terretoritalprinzips gibt, ähnlich wie z.B. in den USA.
(19) BranVan · 27. November 2013
Man kann durch Geburt übrigens mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Meine Tochter ist deutsche und besitzt durch Geburt noch eine nicht-EU-Staatsangehörigkeit. Sie wird sich niemals für eine Entscheiden müssen. @13
(18) BranVan · 27. November 2013
@13 Deine Aussage ist falsch. Man verliert die deutsche Staatsangehörigkeit wenn man eine andere aus eigenem Bemühen annimmt. Erst durch die Annahme verliert man die Deutsche. Durch eine Beibehaltungsgenehmigung kann man die deutsche aber Behalten. Man verliert den Pass nicht, wenn man eine EU-Staatsangehörigkeit annimmt. Wenn ich also nach italienischem Gesetz Italiener werden kann und ich aus freien Stücken Italiener werde, bleibe ich automatisch deutscher.
(17) Alpha-Z · 27. November 2013
@13: Man kann die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, wenn man vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt. Das Gesetz benachteiligt dich also keinesfalls.
(16) naturschonen · 27. November 2013
@13 so ganz kann das nicht stimmen, wenn ich z.B. in einem afrikanischen Land lebe und dort die Staatsbürgerschaft beantrage, kann ich meine deutsche behalten, wenn es Abkommen zwischen diesen Staaten gibt
(15) leo1990 · 27. November 2013
@14 Das macht schon Sinn, denn das Wahlrecht ist in den meisten Ländern an die Staatsbürgerschaft gekoppelt. Mit der türkischen Staatsbürgerschaft könnten wir dann gemeinsam Erdogan los werden. <ironie> Das System funktioniert! </ironie>
(14) Perlini · 27. November 2013
@13 Du hast nix davon. Aber Deutsche, deren Eltern eine andere Staatsbürgerschaft haben, haben etwas davon. Versteh aber immer noch nicht so recht, warum du eine 2. Staatsbürgerschaft haben willst.
(13) k87300 · 27. November 2013
@12 Da ich deutscher bin, darf ich keine 2te besitzen. Das ist Gesetz! Und jetzt wird das ausgehebelt, aber ich hab als deutscher nix davon. Und weil ich zufriedener deutscher bin, will ich diese eben NICHT aufgeben, was ich aber müsste wenn ich eine andere annehme! @11 Du kannst als deutscher keine 2 haben! Sobald Du auch nur den ANTRAG auf eine andere Staatsbürgerschaft stellst, verlierst Du automatisch die Deutsche! Und ich muss immer eine Aufenthaltserlaubnis im Ausland beantragen!
(12) Perlini · 27. November 2013
@1 Nein, du wirst nicht wegen deiner Staatsangehörigkeit diskriminiert, sondern wegen der deiner Eltern. Wären die keine Deutsche, könntest du auch ihre Staatsbürgerschaft haben. Aber sag mal, warum willst du denn eine zweite Staatsbürgerschaft haben? Bist du mit der deutschen nicht zufrieden?
(11) naturschonen · 27. November 2013
@10 genau das ist ja das strittige Problem, du bringst es auf den Punkt. Leute, die hier geboren sind und deren Eltern eine andere Staatsbürgerschaft haben, sollen beide bekommen, Leute, die sich einbürgern lassen, sollen ihre ursprüngliche abgeben müssen, was ich auch absurd finde, meine Wurzeln bleiben
(10) Alpha-Z · 27. November 2013
@9: Ich bin immer der Annahme gewesen als Staatsbürger eines Landes muss ich kein Visum beantragen. Und da ich die deutsche Staatsbürgerschaft im Ausland nicht abgebe, sollte es kein Problem darstellen nach Deutschland zu reisen. Natürlich müsste im entsprechenden Ausland auch doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein, sonst geht das natürlich nicht.
(9) naturschonen · 27. November 2013
@8 seit du deinen Rat befolgt hast (5) :)
(8) Alpha-Z · 27. November 2013
@6: Seit wann muss ich denn als Deutscher ein Visa für Deutschland beantragen?
(7) naturschonen · 27. November 2013
@6 genau das Problem haben ja viele, die sich - aus beruflichen oder welchen Gründen auch immer - in Deutschland haben einbürgern lassen und was man beantragen muss, kann abgelehnt werden,keine Ahnung,wie sich das anfühlt
(6) k87300 · 27. November 2013
@5 Na Du bist mir ja ein Lustiger! Und jedesmal wenn ich Kumpels oder Verwandte besuchen möchte, soll ich ein Visum beantragen oder was? tsts.
(5) Alpha-Z · 27. November 2013
@1 und 2: Na ihr seid mir ja lustig. Wandert doch aus und beantragt im entsprechenden Land die zugehörige Staatsbürgerschaft und schon habt ihr 2.
(4) naturschonen · 27. November 2013
wahrscheinlich freie Wahl - aber Deutschland kann nur über die eigene Staatsbürgerschaft entscheiden,alles andre geht nur mit dem andren Land
(3) k293295 · 27. November 2013
@1,2: Welchen wollt ihr denn als zweiten haben?
(2) k426344 · 27. November 2013
@2 Ja, so ist es leider!
(1) k87300 · 27. November 2013
Also werde ich als Deutscher wieder mal aufgrund meiner Staatszugehörigkeit diskriminiert, da es für mich keine zwei Pässe gibt. Vielen Dank!
 
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