Berlin (dpa) - Eltern sollen künftig ein Betreuungsgeld erhalten, wenn sie für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat kein staatlich gefördertes Angebot in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Die Kritiker sprechen von einer «Fernhalteprämie» oder «Herdprämie», die ...

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