Lauterbach, 26.02.2020 (lifePR) - Sowohl Sportschützen als auch Jäger müssen in waffenrechtlicher Hinsicht zuverlässig sein. Bereits bislang war es so, dass zur Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit insbesondere ein Auszug aus dem Bundeszentralregister von der zuständigen Behörde anzufordern ...

Kommentare

(6) wimola · 11. März 2020
@5) Das ist - ganz im Ernst - sehr schön!
(5) DerTiger · 11. März 2020
@4: Ich weiß, dass wir beide uns da einig sind. ;-)
(4) wimola · 11. März 2020
@3) Ich bin befangen. Säße ich an irgendeiner Stelle mit Entscheidungsbefugnis ... - gäbe es kaum Jagdscheine ... ;-)
(3) DerTiger · 11. März 2020
@2: Deswegen finde ich die "Pflicht" des Ministeriums (leider) gerade in Hessen eigentlich, GENAUER hinzusehen...und nicht schnell alle Ballerfreunde glücklich zu machen...
(2) wimola · 11. März 2020
@1 Ich bin ja schon bedient, wenn ich lese, Jäger müssen "in waffenrechlicher Hinsicht" !! zuverlässig sein ...:(
(1) DerTiger · 11. März 2020
Och, so schlimm find ich es gar nicht, dass da ein paar Leute weniger ne Zeitlang mal nicht rumballern dürfen...
 
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