Schließe mich #1 an. Wenn die Schilderung zutreffend ist, dann war der Schuss nicht nur gerechtfertigt, sondern auch notwendig. Solange die Waffe nicht eindeutig als unecht erkannt wird, muss man von einer Gefährdung der Beamten und Dritter ausgehen, die es zu beenden gilt. Aus meiner Sicht wurde dabei auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt. Dennoch wird die Schützin das vermutlich nicht ohne Weiteres wegstecken. •@
6: Jeder Schuss muss gerechtfertigt werden. Hier aber wohl kein Problem.