"Die Staatsangehörigkeit „Ungeklärt“ werde außerdem eingetragen bei „Personen, deren Angaben zum Herkunftsland vom Bundesamt widerlegt oder als unglaubhaft bewertet werden, ohne dass gleichzeitig eine andere Staatsangehörigkeit festgestellt werden kann“. @
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Darum geht es nicht. Es braucht einen Nachweis, wie die Aussagen des BAMF zeigen. @
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Wenn man die Aussage nicht aus dem Zusammenhang reißt, wie du es tust, muss man auch nichts Böses denken. @
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IMHO keine besonders hohe Zahl.