Karlsruhe/Düsseldorf (dpa) - Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss ausgeführt und sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des ...

Kommentare

(2) Kenthurst · 02. Februar 2023
Oh, da werden wohl bald die Zahlen von Vergewaltigungen in die höhe schießen, wenn jetzt jede Frauch einfach sagen kann "Er hat mich vergewaltigt und heimlich das Kondom weggelassen", das muss man bei der Partnerwahl jetzt noch vorsichtiger sein oder am besten gleich Single bleiben.
(1) FrankOPunkt · 01. Februar 2023
Als Verbrechen würde ich das auf jeden Fall bezeichnen. Nur der Begriff Vergewaltigung scheint mir da deplatziert zu sein.
 
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