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Rein rechnerisch ist Deine Aussage gar nicht möglich. >> Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. << 14,4 : 3,6 = 4. Also 45 + 4 = 49. 67-49=18. Wann hast Du angefangen zu arbeiten und in welchem Alter willst Du in Rente gehen?