Oberndorf (dpa) - In der Affäre um das Sturmgewehr G36 zieht der Hersteller Heckler & Koch gegen die Bundeswehr vor Gericht, um etwaige Mängel der Waffe juristisch klären zu lassen. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt hatte am 10. Juni Gewährleistungsforderungen gegen das Unternehmen erhoben und mit […] mehr

Kommentare

13k299104. Juli 2015
@12 das habe ich schon als solche verstanden und gewertet.
12KerweManfred04. Juli 2015
@11 : Nein das war Ironie.
11k299104. Juli 2015
@9 war das adressiert
10k299104. Juli 2015
Ja besser totlachen als totschießen. Macht auf jeden Fall mehr Spaß.
9KerweManfred04. Juli 2015
@8 : Und wenn sich der Gegner tot gelacht hat dann ist der Sieg unser.
8k299104. Juli 2015
@3 und der potentielle Gegner lacht sich tot.
7MoonmanXL04. Juli 2015
@6 genau warten wir mal ab was da bemängelt wird. Ich denke H&K ist clever genug, das zu liefern was bestellt wurde. Wenn sich dann herausstellt, dass die Waffe anderen (als den geforderten) Ansprüchen nicht genügt ist das ein Problem des Käufers ;-)
6Tommys04. Juli 2015
@5 stimme dir zu... doch die Vorwürfe, dass die Ware schlecht ist, liegt schwer in der Luft. Ich weiß ja nicht genau WAS beklagt wird - von daher bleibt erst mal noch abwarten.
5MoonmanXL04. Juli 2015
@4 was ein Kunde mit gekaufter Ware macht liegt nicht mehr in der Macht des Herstellers. Hier geht es doch darum, dass Uschi Gewährleitungsforderungen stellt und wenn der Herteller diesen nicht nachkommt muß SIE klagen.
4Tommys04. Juli 2015
@1 ".........167 000 Exemplare des Standardgewehrs auszumustern" da denke ich mal steht für die Firma was auf dem Spiel: Prestigeschaden, Ersatz oder Auftragsverlust . DAS würde teuer.
3KerweManfred04. Juli 2015
Das Gewehr ist vollkommen in Ordnung es wurde zur Abschreckung entwickelt und nicht für einen Krieg also muss man damit nicht unbedingt treffen.
1MoonmanXL03. Juli 2015
Sind wir hier bei ShortNews ? Die Uschi will doch was, also muß sie klagen und nicht Heckler & Koch.